Das Thema Kundendatenschutz ist hochsensibel. In den vergangenen Jahren haben Gerichte sehr viele Urteile zur Wettbewerbswidrigkeit von Direktmarketingmaßnahmen verfasst und Aufsichtsbehörden haben den Gestaltungsbereich im Direktmarketing eingeschränkt. Über die EU-DSGVO gelten offline und online erweiterte Informationspflichten.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO ), ein Anpassungsgesetz zu ihrer Umsetzung (ABDSG), das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthalten klare Vorgaben zur Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden, zur persönlichen Ansprache von Konsumenten und zur Nutzung von Kundenprofilen für zielgruppenorientiertes Marketing. Der Referent dieses Seminars zeigt die Vorschriften und ihre Umsetzung anhand von zahlreichen praktischen Beispielen auf und macht Sie fit für den rechtssicheren Kundendatenschutz in Ihrem Unternehmen.
“Sehr informativ, gut thematisiert und erklärt. Der Seminarleiter agiert sehr gut und stellt sich auf die aktuellen Fragen der Teilnehmer ein.”
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Seminar tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG, bzw. Art. 37 Abs. 5 DS-GVO erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“
Datenschutzbeauftragte, Marketingverantwortliche, Datenschutzkoordinatoren und Personen, die im Datenschutzbereich mitwirken.
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