Gesetzliche Fortbildungen im Brandschutz

Der betriebliche Brandschutz stellt den Brandschutzbeauftragten durch technische Neuerungen, rechtliche Vorgaben und Risiken im Unternehmen ständig vor neue Herausforderungen. Daher müssen Sie als Brandschutzbeauftragter regelmäßig geschult werden, um sich neues Wissen anzueignen und das bestehende Wissen aufzufrischen. Die vfdb-Richtlinie 12:09/01 : 2009-03 (02) fordert dies seit 2009 ebenfalls. Insgesamt müssen innerhalb von 3 Jahren mindestens 16 Lerneinheiten (a 45 Minuten) nachgewiesen werden.

Das WEKA Forum für Sicherheit bietet Ihnen für die unterschiedlichen Bereiche die passenden Fortbildungen um Ihrer gesetzliche Pflicht nachzukommen. Wir legen hierbei den Fokus besonders auf die Praxis und vertiefen die Theorie mit praktischen Übungen und Berichten!

Alle 2-tägigen Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme im Brandschutz anerkannt!