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Nach einigen Verzögerungen tritt das Hinweisgeberschutzgesetz wohl im Frühsommer 2023 nun endlich in Kraft, im öffentlichen Dienst gilt die europäische Whistleblower-Richtlinie eigentlich bereits längst. Hinweisgeber sollen durch dieses Gesetz geschützt werden, in der Regel wird mit Software ein System für Hinweisgeber aufgebaut. Darin können aber dann personenbezogene Daten von Mitarbeitern verarbeitet werden. Aber wer bearbeitet diese Hinweise und Ermittlungen eigentlich im Betrieb? Das Thema wirft also Mitbestimmungsfragen auf.
Der Arbeitsrechtsexperte Bernd Spengler stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und zeigt, wo und wie Betriebsräte sich einbringen können und sollen.
Aus dem Inhalt:
Rechtsanwalt Bernd Spengler gründete 1997 die Kanzlei Rechtsanwälte Spengler und Kollegen, die bundesweit auf die Vertretung von Arbeitnehmern, Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaften spezialisiert ist. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist als Herausgeber und Autor einiger namhafter Kommentare und Handbücher ebenso bekannt wie als Dozent und Referent zahlreicher Bildungsträger.