So geht das neue Produktionsprozess- und Produktfreigabe-Verfahren (PPF)! Was Sie über den neuen VDA Band 2 wissen sollten

Der Wandel vollzieht sich schnell. Die notwendigen Bauteile müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Deswegen war die Überarbeitung des Produktionsprozess- und Produktfreigabe-Verfahrens, kurz PPF genannt, längst überfällig.

Strukturwandel – das neue (ungeliebte) „Zauberwort“, das oft mit der Automobilindustrie in einem Satz zu lesen ist. Viele schreiben darüber und noch mehr wissen es mal wieder besser.

Die Elektrifizierung ist längst in der Automobilbranche angekommen. Neue VDA Bände sind zu Themen, wie „Softwareupdates over the Air“, „EOS-Electrical Overstress” erschienen und der neue VDA Band „Automotive Cybersecurity-Managementsystem-Audit“ steckt in den Startlöchern (Gelbbandphase).

Der Wandel vollzieht sich schnell. Die notwendigen Bauteile müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Deswegen war die Überarbeitung des Produktionsprozess- und Produktfreigabe-Verfahrens, kurz PPF genannt, längst überfällig.

Die wichtigsten Highlights des neuen VDA Bands 2 in der Kurzfassung:

1. Vorlagestufen:

„Die Vorlagestufen sind tot, es lebe die Bemusterungsabstimmung!“

Das Bemusterungsabstimmungsgespräch ist zwar nicht neu, aber nun ist es zur Bedingung geworden. Ohne Bemusterungsabstimmung ist wie „Mission impossible“. Kein Bemusterungsabstimmungsgespräch und es weiß weder Kunde noch Lieferant was alles für eine Bemusterung vorgelegt werden soll.

Unsere Benotung: Sehr gut. Endlich ist es Pflicht und Kunde und Lieferant müssen miteinander reden. Das hat bisher selten geschadet.

2. Elektrizität/ Elektronik:

Zwar war auch die ESD – Prüfung bisher schon enthalten. Nun wird aber in 3 verschiedene Bereiche aufgeteilt:

  • Beständigkeit gegenüber Electrostatic Discharge (ESD)
  • Elektrische Sicherheit / Hochvolt-Sicherheit
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Unsere Benotung: Sehr gut. Nun hat man die Möglichkeit ESD und EMV getrennt zu betrachten und trägt gleichzeitig der Hochvoltthematik Rechnung.

3. Software (SW):

Der Softwareprüfbericht ist zwar auch nichts neues und war in der letzten Fassung neu aufgenommen worden. Neu ist, dass Software in verschiedene weitere Punkte aufgesplittet wurde:

  • SW-Einsatzfreigabe
  • Festlegung des Kontextes (Scope)
  • Referenz zu vertraglich festgelegten Qualitätsanforderungen
  • Dokumentation der technischen SW-Spezifikationen
  • Nachweis Umsetzung der Anforderungen
  • Dokumentation über FOSS
  • Liste bekannter Fehler
  • Dokumentation der während der gesamten Projektlaufzeit eingesetzten Entwicklungswerkzeuge
  • Dokumentation der während der gesamten Projektlaufzeit eingesetzten Testwerkzeuge
  • Dokumentation des Versionsmanagements
  • Nachweis einer Prozessbewertung

Unsere Benotung: Sehr gut. Da soll mal einer sagen, man hat aus dem Dieselgate nichts gelernt. Endlich ist Software zum festen Bestandteil geworden; sofern vorhanden.

4. Generelle Nachweise:

Neu hinzugekommen sind:

  • Dokumentation der Vereinbarung zur Requalifikation
  • Dokumentation der Vereinbarungen zum Befundungs- und Analyseprozess, wie Reklamationsbearbeitung (z.B. 8D) und Schadteilanalyse Feld

Man versucht mit den nachfolgenden 2 Nachweisen die Lücke zu schließen, dass in der Vergangenheit weder Kunde noch Lieferant gezwungen waren die Themen Requalifikation, Befundungs- und Analyseprozess sauber zu vereinbaren. Nun ist es Pflicht und für Kunde und Lieferant gleichermaßen ein „To Do“.

Unsere Benotung: Sehr gut. Konsequente Umsetzung der Anforderungen aus den VDA Bänden Schadteilanalyse Feld und 8D - Problemlösung in 8 Disziplinen und der IATF 16949 in Punkto Requalifikation. Ich vermute, das bringt sowohl dem Kunden als auch dem Lieferanten einen Mehrwert. Zur Erklärung: Der Umgang mit Setzteilen ist im Bemusterungsplanungsgespräch enthalten.

5. Weitere Änderungen

Neue Anforderungen, die hinzugekommen sind:

  • Laborqualifizierung
  • Referenzmuster
  • Genehmigte Konstruktionsänderungen
  • Technische Sauberkeit

Unsere Benotung: Gut. 2 Punkte wurden aus PPAP übernommen und 2 Punkte helfen bei der Analyse der Bauteilhistorie, bezüglich der Änderungen und bei einer oft definierten Anforderung, der technischen Sauberkeit (siehe VDA Band Reihe 19).

6. Zusätzliche Neuerungen:

Durch die Freigabedefinition der Kundentauglichkeit ist es besser nachvollziehbar, welche Nachweise wichtig sind und welche im Nachgang verbessert werden können („Produkt vor Papier“).

Zusätzlich kann der Kunde, basierend auf der Risikoanalyse eine Freigabe erteilen, auch wenn nicht alle Anforderungen zu 100% erfüllt sind. Die Risikobeurteilung ist fester Bestandteil der Freigabeprozedur.

Unsere Benotung: Sehr gut. Das schafft mehr Flexibilität und Transparenz.


Fazit: Mehr Flexibilität aber auch Mehrarbeit
Wie würde ich die neuen Anforderungen und Änderungen im neuen VDA Band mit nur wenigen Worten beschreiben?

  • Auf den aktuellen Stand gebracht
  • Mehr Dokumentationsaufwand
  • Die Hürde einer finalen Freigabe für den Lieferanten ist höher
  • Mehr Handlungsspielraum bei der Kunden-Entscheidung
  • Konsequente Umsetzung anderer Anforderungen/ VDA Bände

Unsere Benotung zum neuen VDA Band 2: Sehr gut.

Geschrieben von: Roland Blank

Managementberater / Trainer