Ausbildung und Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte

Zur Ausübung Ihrer Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter benötigen Sie umfassendes Wissen über rechtliche Aspekte, aber auch wichtige Impulse zur Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen im Unternehmen. Unsere Ausbildung und Auffrischungskurse vermitteln Ihnen das notwendige Wissen und geben Ihnen zudem genügend Raum um auf individuelle Problemstellungen aus Ihrem Unternehmen einzugehen.

Wenn in einem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Personen beschäftigt sind, dann schreibt § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) vor, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wer diese Funktion übernimmt entscheidet der Unternehmer.

Der Sicherheitsbeauftragte gewährleistet durch seine Qualifikation, Motivation und Sachverstand "vor Ort" Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Unternehmen. Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten gar die Bestellung eines/einer Sicherheitsbeauftragten. Wir bilden Sie in unserem dreitägigen Seminar als Sicherheitsbeauftragter aus und befähigen Sie so zur Bewältigung ihrer vielfältigen und komplexen Aufgaben. Des Weiteren bieten wir Ihnen auch in einem Aufbau Seminar die Möglichkeit, sich als bestehender Sicherheitsbeauftragter weiterzubilden und Ihr Wissen zu aktualisieren und zu erweitern. Regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte durch geeignete Seminare ist gemäß § 23 SGBVII verpflichtend, unser Seminarangebot deckt diesen Bedarf praxisorientiert und aktuell ab.