2-Tage Intensiv-Seminar

Sichere Maschinen konstruieren und bauen, Haftungsrisiken minimieren!

NEU ab 2024

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt

Bereits seit 29.12.2009 müssen Hersteller von unvollständigen Maschinen, Maschinen und Gesamtheiten von Maschinen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwenden. Dennoch bestehen bei der praktischen Anwendung weiterhin Unsicherheiten mit entsprechendem Informationsbedarf. Vor allem deshalb, weil der Teufel meist im Detail steckt.

Abgesehen davon ist die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 am 29.6.23 in Kraft getreten. Sie ist zwar erst ab 20.1.27 anzuwenden. Dessen ungeachtet ist es empfehlenswert, sich bereits heute mit der Maschinenverordnung (EU) zu beschäftigen.

Am ersten Seminar-Tag wird die Maschinenverordnung (EU) und Maschinenrichtlinie erarbeitet.
Der zweite Seminar-Tag widmet sich der Risikobeurteilung und Betriebsanleitung.


Die Lernziele Ihrer Weiterbildung zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kompakt

Die Unterlagen enthalten ausführliche Antworten auf die zehn meistgestellten Fragen zu folgenden Themen:

  • CE-Kennzeichnung
  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Risikobeurteilung
  • Betriebsanleitung

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  • Brandschutz & Arbeitsschutz
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