Seminarinhalte
Die Seminarinhalte
Den Umgang mit dem Betriebsrat aktiv gestalten
- Definition der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Bedeutung der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" in der Praxis
- Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder
- Aufbau des Betriebsverfassungsgesetzes
- Umgang mit Konflikten zwischen Geschäftsführung/Personalabteilung und Betriebsrat
Beteiligungsrechte des Betriebsrats anhand konkreter Beispiele
- Informationsrechte
- Beratungs- und Vorschlagsrechte
- Zustimmungsverweigerungsrechte bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung und Kündigung
- Möglichkeiten des betrieblichen Umgangs
- Rechtsbegriffe und ihre Bedeutung in der Praxis
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Erweiterte Beteiligungsrechte des Betriebsrats kennen
- Unternehmerische Risiken vermeiden
- Beispiele der Mitbestimmung:
- Überstunden
- Flexible Arbeitszeit
- Leistungszulagen
- Industrie 4.0
- Digitale Arbeit
- Einigungsstelle und Beschwerderecht: Möglichkeiten und Grenzen
Gestaltung von Vereinbarungen mit dem Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung: Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
- Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung – unternehmerische Planungen umsetzen
- Freiwillige und erzwingbare Vereinbarungen
- Erkennen unzulässiger und undeutlicher Formulierungen
Informationsrechte: Was muss der Betriebsrat wissen?
- Den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren: Welche Informationen muss der Betriebsrat wann erhalten?
- Rechtliche Grundlagen und ihre Bedeutung in der Praxis
Verhandlungen konstruktiv gestalten
- Ziele des Unternehmens klären
- Verhandlungsdelegation benennen: Wer sollte an den Verhandlungen beteiligt werden?
- Argumente aus Sicht der Arbeitnehmer berücksichtigen
- Keine Einigung – was nun?
Das Scheitern der Verhandlungen rechtzeitig in die Überlegungen einbeziehen
Veränderungsmanagement und Betriebsrat
- Kollektivrechtliche Hürden bei Projektarbeit
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Einbezug der Arbeitnehmervertretung
- Informationsanspruch und Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsgesetz offensiv angehen und Planungssicherheit erhalten