MODUL 3 – Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Qualifikation Stufe S: Sensibilisierte Person
Stufe S beschreibt das Sensibilisieren für den Umgang mit HV-Fahrzeugen.
Die Mitarbeiter müssen auf die Fahrzeugspezifischen Eigenschaften der HV-Fahrzeuge hingewiesen und mit den bestimmungsgemäßen Gebraucht vertraut gemacht werden. Für das Bedienen von HV-Fahrzeugen ist es ausreichend, die Mitarbeiter auf die dabei zu beachtenden Besonderheiten einzuweisen. Bei Unfällen, Beschädigungen und beim Bergen/Abschleppen können zusätzliche Gefährdungen auftreten.
Qualifizierungsinhalt:
- Wechseln der Scheibenwischerblätter, Auffüllen von Wischwasser
- Spezielle Verfahren zum Aufrüsten der Fahrzeuge (z.B. Vorbereitung der Fahrzeuge in Verkehrsbetrieben)
- Nutzen bekannter Befüllanschlüsse (z.B. für Motoröl, Kühlwasser)
- Benutzen von Bedienelementen mit neuen Symbolen und Gefahrenkennzeichnungen oder neuen Anschlüssen (z.B. Ladevorrichtung am Fahrzeug)
Für wen?
Jeder, der mit dem Fahrzeug mit HV-Technik in Berührung kommt.
Wer darf unterweisen?
Sensibilisierungen können von der Unternehmerin oder vom Unternehmer oder von einer geeigneten Person, z. B. einer Fachkundig unterwiesenen Person (FuP), durchgeführt werden.
Zeitlicher Umfang:
30 Minuten (wird meist im Betrieb durch die Fachkundig unterwiesene Person (FuP) durchgeführt)
Dieses Angebot ist ausschließlich als Inhouse-Veranstaltung buchbar!
MODUL 3 – Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Qualifikation Stufe 1S: Fachkundig unterwiesene Person (FuP)
Stufe 1S beschreibt alle durchzuführenden allgemeinen Arbeiten am Fahrzeug, die nicht unmittelbar das HV-System betreffen, wie z.B. Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel, Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage in der Nähe von Radnabenmotoren, Arbeiten neben den HV-Leitungen an der Lenkung, dem Verbrennungsmotor, den Achsen usw. sowie Arbeiten am konventionellen Bordnetz (bis 30 V AC und 60 V DC). Die Beschäftigten müssen auf die möglichen elektrischen Gefährdungen durch das HV-System hingewiesen und zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln von Fachkundigen Personen (FHV) unterwiesen werden.
Der inhaltliche und zeitliche Umfang der Unterweisung orientiert sich an der Art der durchzuführenden Arbeiten und dem dabei zu erwartenden Gefährdungspotenzial.
Qualifizierungsinhalt:
- Elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Bedienen von Fahrzeugen und zugehörigen Einrichtungen
- Durchführung allgemeiner Tätigkeiten, die keine Spannungsfreischaltung des HV-Systems erfordern
- Lage und Kennzeichnung der HV-Komponenten und Leitungen im und am Fahrzeug
- Durchführung aller mechanischen Tätigkeiten am Fahrzeug (aber: „Hände weg von orange!“)
- Außerbetriebnahme des HV-Systems nach Herstellervorgabe als zusätzliche Sicherungsmaßnahme
- Unzulässige Arbeiten am Fahrzeug
- Einstellen der Arbeiten bei Unklarheiten und Information der zuständigen FHV
- Organisationsablauf bei Arbeiten, die unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden
Für wen?
Jede „interessierte“ Fachkraft mit technischem Verständnis, Rettungs- und Bergepersonal, Autoglaser, Autolackierer, Karosseriebauer, …
Zeitlicher Umfang:
Je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 2 UE – 4 UE
Fachkundenachweis:
Die Unterweisung muss dokumentiert werden.
0,5 Tage, Uhrzeiten: 09:00 – 12:00 Uhr, Format: online
MODUL 3 – Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Qualifikation Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)
Stufe 2S beschreibt die Fachkunde für das sichere und selbständige Arbeiten an Hochvoltsystemen. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.
Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.
Die Fachkundige Person (FHV) nach Stufe 2S ist befähigt, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Hierbei sind auch die Qualifizierungsinhalte nach Stufe 1S inbegriffen. Dazu zählen die Allgemeinen Arbeiten, die nicht unmittelbar das Hochvoltsystem betreffen.
Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand dürfen nur von Fach¬kundigen Personen (FHV) oder unter Leitung und Aufsicht einer FHV durchgeführt werden!
Qualifikation Stufe 2S - Einstieg A:
Qualifizierungsinhalt:
- Elektrotechnische Grundkenntnisse*
- Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Für wen?
Personen ohne elektrotechnische Vorkenntnisse mit technischer Ausbildung
Zeitlicher Umfang:
Je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 80 UE (davon mindestens 8 UE Praxis) inkl. praktischer Übungen
Nachweis der Fachkunde:
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren
12,5 Tage, Uhrzeiten: 09:00 – 17:00 Uhr
Qualifikation Stufe 2S - Einstieg B:
Qualifizierungsinhalt:
- Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
- Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Kompo¬nenten
- Fach- und Führungsverantwortung
- HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
- Allgemeines praktisches Vorgehen
- Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen
Für wen?
Personen mit elektrotechnischen Vorkenntnissen im Fahrzeugbereich, z. B. in der Kfz-Elektrik, -Mechatronik, -Mechanik oder der Land- und Baumaschinenmechatronik
Zeitlicher Umfang:
Je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 16 UE (davon mindestens 8 UE Praxis) inkl. praktischer Übungen
Nachweis der Fachkunde:
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
2 Tage, Uhrzeiten: 09:00 – 17:00 Uhr
Qualifikation Stufe 2S - Einstieg C:
Qualifizierungsinhalt:
Die notwendige Qualifizierung individuell zu ermitteln.
Für wen?
Personen mit theoretischen elektrotechnischen Kenntnissen
Zeitlicher Umfang:
Je nach Art und Umfang der Arbeiten individuell ermittelt werden und mindestens 8 UE Praxis
Nachweis der Fachkunde:
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
1 Tag, Uhrzeiten: 09:00 – 17:00 Uhr
MODUL 3 – Qualifizierung für Arbeiten an Serienfahrzeugen mit Hochvoltsystemen
Qualifikation Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Voraussetzung für die Qualifizierung zur Stufe 3S ist die erfolgreiche Absolvierung der Qualifizierung zur Stufe 2S und die sichere Durchführung der damit verbundenen praktischen Tätigkeiten. Mit der Qualifizierung zum Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen können alle Arbeiten an HV-Komponenten, an unter Spannung stehenden Energiespeichern und mit entsprechendem Gefährdungspotenzial, z. B. für die Hochspannungs¬prüfung nach Herstellervorgaben, durchgeführt werden.
Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen bedeuten für die Be¬schäftigten ein Gefährdungspotenzial, das höher ist als das bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand. Um diese Arbeiten sicher durchführen zu können, ist eine weitergehende Qualifizierung erforderlich. Zum Erlangen dieser zusätzlichen Qualifikation sind folgende persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
Qualifizierungsinhalte:
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponente
Vorbildung:
Eine erfolgreiche Absolvierung der Qualifikation mindestens nach Stufe 2S
Weitere Teilnahmevoraussetzungen:
- Nachweis (vor Beginn der Maßnahme) über eine erfolgreich abgeschlossene Qualifikation mindestens nach Stufe 2E
- Mindestalter von 18 Jahren
- Eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“)
- Keine gesundheitlichen Einschränkungen (z. B. Implantatträger(in), Epi¬lepsie, ...), die zu Gefährdungen bei der Durchführung von Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten führen können (siehe auch § 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).
Zeitlicher Umfang:
Je nach Art und Umfang der Arbeiten mindestens 24 UE (davon mindestens 16 UE Praxis) inkl. praktischer Übungen
Nachweis der Fachkunde:
Die Fachkunde ist mit einer Prüfung nachzuweisen und zu dokumentieren.
3 Tage, Uhrzeiten: 09:00 – 17:00 Uhr