Schlüter, Ferdinand, Dipl.-Ing.
Der Diplom-Ingenieur ist Betreiber eines Ingenieurbüros für Elektrotechnik und Energietechnik in Bad Wünnenberg mit Fokus auf die Technische ...
Pflichtunterweisung nach ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 und neuer BetrSichV
Der eintägige Auffrischungskurs richtet sich an Unternehmen, in denen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) eingesetzt werden. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben vielfältige und unterschiedliche Aufgaben und können bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, wenn auch auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt, elektrischen Gefahren ausgesetzt sein. Die Unternehmer und die betreffenden Fachvorgesetzten (z.B. VEFK) sind vom Gesetzgeber verpflichtet, über die Gefahren und die Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen. Sie müssen dafür sorgen, dass diese Fachkräfte ihre Sensibilität im Umgang mit elektrischen Gefährdungen nicht verlieren. So fordert es der Gesetzgeber!
Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
Das Seminar unterstützt Unternehmen, Fach- und Führungskräfte und weitere Beteiligte bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung – mit dem Ziel, das sichere und fachgerechte Durchführen der festgelegten Tätigkeiten zu gewährleisten. Auf dem Programm stehen sicherheitstechnische Aspekte, aktuelle Rechtsgrundlagen, Verhaltensregeln bei Elektrounfällen und praktische Fallbeispiele.
Rechtsgrundlagen: neue Regelwerke und aktuelle Fachthemen
Gefährdungen durch Elektrizität und Schutzmaßnahmen
Diskussion und/über Probleme aus der Praxis
Dieser Lehrgang wird vom VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme:
Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), die z.B. „festgelegte Tätigkeiten“ anzuweisen haben, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die mit „festgelegten Tätigkeiten“ und dem betreffenden Personenkreis zu tun haben
Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
Referent
Schlüter, Ferdinand, Dipl.-Ing.
Der Diplom-Ingenieur ist Betreiber eines Ingenieurbüros für Elektrotechnik und Energietechnik in Bad Wünnenberg mit Fokus auf die Technische ...
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