Schulung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten

Eine ausgebildete Elektrofachkraft für festgelegt Tätigkeiten (EFKffT) führt gleichartige, sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die vom Unternehmer betriebsspezifisch schriftlich zu definieren sind, durch. Als Voraussetzung für diese Funktion schreibt das BG-Grundsatzpapier DGUV Grundsatz 303-001 eine „abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit“ vor.

Damit Sie als „Nichtelektriker“ diese Funktion im Unternehmen übernehmen dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung, welche Ihnen die einzuhaltenden Gesetze, Vorschriften, DIN-VDE-Normen und DGUV-Vorschriften und -regeln sowie das benötigte Fachwissen praxisnah vermittelt. Profitieren Sie bei unseren Schulungen zur Elektrofachkraft für festgelegt Tätigkeiten (EFKffT) von einer praxisorientierten Vermittlung der Inhalte und nutzen Sie die wertvollen Erfahrungen der Referenten.