Inhouse-Schulung

Seminar gem. Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und TRBS 1203

Weiterbildung für befähigte Personen im Explosionsschutz

Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen dürfen nur durch geschultes Personal – sogenannte "befähigte Personen im Explosionsschutz" – durchgeführt werden. Zur Durchführung dieser Tätigkeit müssen diese Personen nach BetrSichV eine einschlägige technische Berufsausbildung vorweisen und mindestens über ein Jahr Erfahrung mit der zu prüfenden Anlage oder dem zu prüfenden Gerät verfügen.

Darüber hinaus sind die Kenntnisse durch die Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Insbesondere im Hinblick auf das Regelwerk, aber auch auf neue technische Erkenntnisse ist das Thema "Aktualität" für die Prüftätigkeit der befähigten Person im Explosionsschutz entscheidend.

Bringen Sie Ihr Wissen zum Explosionsschutz mit unserem Fachseminar auf den neuesten Stand. Lassen Sie sich von unserem Experten beraten und nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Teilnehmern.


Die Lernziele der Weiterbildung für befähigte Personen im Explosionsschutz

  • Im Seminar "Weiterbildung für befähigte Personen im Explosionsschutz" erhalten Sie einen umfassenden Überblick der wichtigsten Änderungen und Anforderungen durch die GefStoffV, die BetrSichV und das neue technische Regelwerk (TRBS) bzw. wichtige Normen im Explosionsschutz.
  • Sie frischen Ihre Kenntnisse über Ihre Aufgaben und Prüftätigkeiten als befähigte Person auf und tauschen sich mit anderen Teilnehmern über die Herausforderungen der Tätigkeit als befähigte Person aus.

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