Modulares Seminar

Nach aktueller BetrSichV bzw. DIN 14677

Befähigte Person Brandschutztüren und -tore + Fachkraft für Feststellanlagen

Um im Brandfall bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen brandschutztechnische Einrichtungen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion geprüft werden. Gesetzliche Vorschriften, u.a. die BetrSichV, fordern von Betreibern von Brandschutzeinrichtungen, diese regelmäßig durch einen ausgebildeten Sachkundigen prüfen zu lassen.

Um Instandhaltungen, wie die alle 3 Monate erforderliche Inspektion von Feststellanlagen, durchführen zu können, muss ein Kompetenznachweis erbracht werden.

Diese Weiterbildung besteht aus zwei Seminaren. Diese können Sie getrennt oder in Kombination buchen:

  • Ausbildung: Befähigte Person Brandschutztüren und -tore (Tag 1)
  • Zertifikatslehrgang: Fachkraft für Feststellanlagen (Tag 2)

Mit der Schulung am ersten Tag werden Sie zur „Befähigten Person zur Prüfung von Brandschutz türen und -toren“ qualifiziert. Hierfür erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als Kompetenznachweis.
Nach der erforderlichen und erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung am zweiten Tag erwerben Sie Ihr Zertifikat „Fachkraft für Feststellanlagen“. Damit werden die Voraussetzungen für die qualifizierte Durchführung einer Instandhaltung der Anlagen geschaffen.

Bei der gleichzeitigen Buchung der Ausbildung „Befähigte Person Brandschutztüren und -tore“ und „Fachkraft für Feststellanlagen“ sparen Sie 10%.

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Voraussetzungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung bzw. DIN 14677

  • Sie erfüllen die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (abgeschlossene Berufsausbildung, Kenntnis der Anlagen, zeitnahe berufliche Tätigkeit)
  • Empfohlen wird gem. DIN 14677 eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Abschluss mit elektrotechnischem oder mechanischem Bezug oder
    • mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung für die betreffenden Tätigkeiten oder
    • Geselle/Facharbeiter gem. DIN 14675 (Phase Instandhaltung)

Unsere Brandschutz-Seminare sind als Weiterbildungsmaßnahme im Brandschutz nach der aktuellen vfdb-Richtlinie anerkannt!


Die Lernziele Ihrer Weiterbildung Befähigte Person Brandschutztüren und -tore + Fachkraft für Feststellanlagen

  • Sie kennen Ihre Aufgaben und Pflichten als „Befähigte Person“.
  • Sie erhalten alle wesentlichen rechtlichen Grundlagen und Normen.
  • Sie wissen, was bei der Prüfung von BS-Türen / -Toren und FSA zu beachten ist

Unverbindliche Reservierung

Mit Ihrer Reservierung helfen Sie uns die Kapazität der Veranstaltung besser zu planen.

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