Das Aufgabenprofil des Brandschutzbeauftragten
Wie werden Sie Brandschutzbeauftragter?
Grundsätzlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten in Deutschland nur für bestimmte Bereiche, wie z.B. größeren Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder Industriebauten vorgeschrieben – ansonsten bleibt es dem Unternehmer selbst überlassen, ob er einen Brandschutzbeauftragten im Unternehmen etablieren möchte oder diese Funktion selbst ausübt.
Damit eine Person Brandschutzbeauftragter werden kann, muss er eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolvieren. Voraussetzung, um an dieser Ausbildung teilnehmen zu können, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Ausbildung. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragen ist nach aktueller vfdb-Richtlinie 12-09-01 : 2021-12 klar geregelt – diese muss mindestens 64 Lerneinheiten (á 45 Minuten) besitzen.
In unserer Ausbildung werden u.a. folgende Inhalte vermittelt:
- Rechtliche Grundlagen
- Brandlehre
- Brandschutzmanagement
- Brand-/Explosionsgefahren
- Bauliche Brandschutzanforderungen
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Geräte zur Brandbekämpfung
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
Ein wesentlicher Bestandteil ist die Praxis. Es werden Löschübungen durchgeführt, damit Sie im Ernstfall einen klaren Kopf bewahren und richtig reagieren. Nach den vfdb-Vorgaben muss die Ausbildung dann mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung abschließen. Anschließend erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat, welches ihm die Qualifikation bestätigt.
Welche Aufgaben hat der Brandschutzbeauftragte?
In Ihrer Funktion als Brandschutzbeauftragter haben Sie viele verantwortungsvolle Aufgaben, um die Sie sich kümmern müssen. Zum einen beraten Sie die Geschäftsleitung bei allen Fragen zum vorbeugenden Brandschutz und müssen gleichzeitig überprüfen, ob Ihre Brandschutz-Konzepte eingehalten werden und Wirkung zeigen. Zusätzlich kommen Ihnen folgende Aufgaben zu:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz