Brandschutzbeauftragter – und nun?
Praxisorientierte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte mit Löschübungen an Firetrainern
- 04.07. - 05.07.23, Tauberbischofsheim
- 19.09. - 20.09.23, Tauberbischofsheim
Inhouse-Schulung
Gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2
Zusätzlich zur Bestellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten und regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten, sind Unternehmen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, im betrieblichen Brandschutz auch eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten fachkundig zu unterweisen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt die Anzahl fest, die für das jeweilige Unternehmen nötig ist. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Diese Personen übernehmen dabei wichtige Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung sowie der Evakuierung und unterstützen aktiv den Brandschutzbeauftragten im Unternehmen. Unser Fachseminar vermittelt Ihnen alle Kenntnisse die notwendig sind, um Ihre wichtige Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können.
Sie erhalten einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers und lernen sowohl organisatorische als auch koordinierende Aspekte einer sicheren Evakuierung kennen. Die praktische Löschübung sensibilisiert Sie für Brandgefahren und den korrekten Einsatz von Löschmitteln. Seien Sie optimal vorbereitet und gewährleisten Sie im Ernstfall die Sicherheit der Kollegen und Mitarbeiter.
Flucht- und Rettungswege in Gebäuden
Alarm-, Notfall-, Flucht- und Rettungspläne kennen und verstehen
Das korrekte Verhalten im Evakuierungsfall
Selbstverständlich können die Themen nach Ihren Vorstellungen und Wünschen ergänzt werden.
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sind Unternehmen verpflichtet, eine „ausreichende Anzahl“ Brandschutzhelfer zu bestellen und ausbilden zu lassen. In der Ausbildung wird der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung sowie die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten geschult.
Fünf-Prozent-Regel Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) für kleine und mittlere Unternehmen in der Regel ausreichend. Hierbei muss auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter berücksichtigt werden. Liegt eine generell erhöhte Brandgefährdung vor, erhöht sich sogar die Anzahl der geforderten Helfer.
Wiederholung der Brandschutzhelfer-Ausbildung Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.
Dieses Seminar wird vom VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit als Fortbildungsveranstaltung anerkannt.
Sie erhalten mit Ihrer Teilnahme:
Diese Schulung ist grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen (Industrie, Handel, Dienstleistung etc.) und Größen geeignet und richtet sich an Mitarbeiter/-innen aller Ebenen:
Praxisorientierte Fortbildung für Brandschutzbeauftragte mit Löschübungen an Firetrainern
Gesetzliche Anforderungen im Brandschutz