Schulung für den baulichen Brandschutz

In unserem 2-Tage Intensiv-Seminar zum Thema „Baulicher Brandschutz“ erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die übergeordneten Ziele des baulichen Brandschutzes. Sie werden mit den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, wie unter anderem der Landesbauordnung, der Industriebaurichtlinie und der Verkaufs- und Versammlungsstättenverordnung, vertraut gemacht. Erhalten Sie einen tiefen Einblick in die Zielen und Inhalten der Vorschriften und betrachten Sie eingehend Aspekte, wie Nutzungsänderungen oder die Löschwasserversorgung und Fluchtwegen. Anhand eines konkreten Beispiels wird Ihnen die Thematik praxisnah erläutert.

In unserem aktuellen Beitrag lesen Sie mehr zur Thematik des baulichen Brandschutzes!

Der bauliche Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes.

Er umfasst alle Brandschutzmaßnahmen, die Gebäude; Sonderbauten sowie Versammlungsstätten betreffen, damit im Brandfall niemand durch Feuer und/ oder Rauch zu Schaden kommt und materielle Schäden auf ein Minimum reduziert werden können. Dabei müssen die Ziele des Brandschutzes nach §14 Musterbauordnung beachtet werden: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Die Forderungen an die einzelnen Maßnahmen leiten sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ab. Darunter fallen unter anderem konkrete Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen und Bauelementen, die Anordnung von Flucht- und Rettungswegen sowie die Einhaltung von Gebäudeabständen. Der bauliche Brandschutz wirkt passiv und wird durch den anlagentechnischen Brandschutz ergänzt. Um einen wirksamen Brandschutz zu gewährleisten wirken ergänzend der abwehrende sowie organisatorische Brandschutz ein.