Deutscher Arbeitsschutz-Kongress
Das Fachforum für die betriebliche Sicherheit
Ob Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsbeauftragter. Wir bieten ein breites Weiterbildungsangebot von Seminaren und Workshops für den Themenbereich Arbeitsschutz. Unsere Veranstaltungen bringen Sie auf den neuesten Stand aller Vorschriften und schulen Sie praxisbezogen auf alle Aufgaben im Arbeitsalltag.
Praxisnahe Referenten mit ausgewiesener Expertise!
Perfekt vorbereitet für die Umsetzung im Unternehmen!
Knüpfen Sie während der Weiterbildung neue Kontakte!
Seminare, Workshops, Lehrgänge und Kongresse nach aktueller Norm- und Rechtslage!
11500
Teilnehmer pro Jahr
1000
Veranstaltungen
600
Referenten
96 %
Kundenzufriedenheit
Der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und dem Gefahrstoffbeauftragten steht in den Themenbereichen Arbeitsschutz und Gefahrstoffe ein breites Weiterbildungsangebot zur Verfügung, das vom Lehrgang über das Seminar bis zum Workshop reicht. Bei diesen Veranstaltungen werden Sie auf den neuesten Stand der Vorschriften gebracht, können sich in der praktischen Umsetzung rechtlicher Anforderungen schulen lassen und werden für Ihre Aufgaben qualifiziert.
Bestellung ist verpflichtend
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) umfasst Regelungen für die betrieblichen Prozesse, während im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) – welches mit der DGUV Vorschrift 2 vorschreibt, dass Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen – die Akteure im Fokus stehen.
Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine reine Beratungs- und Unterstützungsfunktion und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Um ihre fachliche Unabhängigkeit sicherzustellen, ist sie nach § 8 ASiG weisungsfrei gestellt. Sie ist persönlich verantwortlich für eine fachlich richtige Beratung und organisiert ihre Aufgaben selbstständig.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung zu unterstützen. Des Weiteren soll sie dabei behilflich sein, auf allen betrieblichen Ebenen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu verankern. Sie sollte die Anforderungen an die Betriebe aktiv aufgreifen und bei der konkreten Umsetzung helfen, präventiv und kooperativ tätig sein sowie partizipativ vorgehen.
Beratungs- und Unterstützungsfelder
Eine zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf oder eine berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister sind Ausbildungsvoraussetzung. In Ausbildungslehrgängen, die von staatlichen Stellen, Berufsgenossenschaften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und von freien Bildungsträgern durchgeführt werden, wird die sicherheitstechnische Fachkunde vermittelt.
Der Arbeitgeber muss nach § 5 Abs. 3 ASiG seiner (intern bestellten) Fachkraft für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung ermöglichen. Zudem ergibt sich aus Anlage 2 Nr. 9 „Selbstorganisation“ der DGUV Vorschrift 2 die Weiterbildungspflicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Schwerpunkte sollten dabei gelegt werden auf:
Wertvolle Anregungen für die praktische Beratungsarbeit erhält die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf Seminaren oder Fachkongressen, bei denen ein Austausch mit Kollegen, Arbeitsschutzfachleuten aus überbetrieblichen Institutionen oder von Unfallversicherungsträgern stattfindet.
Bestellung ist verpflichtend
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist die erforderliche Zahl an Sicherheitsbeauftragten zu bestellen – unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsorganisation. Nach der DGUV Vorschrift 1 und dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG, SGB VII, § 22) sind die Betriebe dazu verpflichtet.
Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
Ein Sicherheitsbeauftragter fungiert ehrenamtlich als wichtiges Bindeglied zwischen Mitarbeitern, Führungskräften und Geschäftsleitung im modernen Sicherheitsmanagement eines Unternehmens und bleibt dabei seinem Vorgesetzten unterstellt. Er geht gegenüber der Unternehmensleitung und seinen Kollegen eine Verpflichtung ein, dennoch obliegt ihm keine Verantwortung für die Durchführung des Arbeitsschutzes. Zudem ist er in seinem Ehrenamt nicht weisungsbefugt. Wo es um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz geht, muss er mitdenken, Hinweise geben und informieren.
Bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten muss ein Sicherheitsbeauftragter den Unternehmer unterstützen. Er soll durch seine Präsenz, seine Vorbildfunktion und sein Einwirken auf seine Kollegen auf ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten in seinem Arbeitsgebiet hinwirken.
Aufgabenschwerpunkte des Sicherheitsbeauftragten
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