Das Datenschutzrecht erfordert die Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Oft wird die verantwortliche Stelle die Ausgestaltung und kontinuierliche Pflege der Verfahrensverzeichnisse/Verfahrensübersichten Ihnen als Datenschutzbeauftragtem übertragen. Dann sind Sie als Datenschutzbeauftragter in der Verantwortung ein Verfahrensverzeichnis einzurichten, in dem alle IT-Anwendungen aufgeführt sind.
In diesem Seminar erlernen Sie am ersten Tag von Herrn Dr. jur. Kramer das juristische Handwerkszeug in Sachen Verfahrensverzeichnis/Vorabkontrolle, ehe Prof. Dr. Schäffter am zweiten Tag Ihren Blick auf technisch-organisatorische Besonderheiten schärft.
Am Ende dieses zweitägigen Seminars sind Sie garantiert fit in der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und können auch Vorabkontrollen allein und rechtssicher durchführen.
Rechtliches Know-how
Technisch-organisatorisches Know-how
Datenschutzbeauftragte mit erster praktischer Erfahrung im Amt, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung sowie Personalchefs und Mitarbeiter der Personalabteilung, die die Datenschutzformalien korrekt erfüllen und zugleich die wesentlichen Datenschutzanforderungen beschrieben sehen wollen sowie Administratoren und IT-Mitarbeiter.
20.06.2012 - 21.06.2012
Köln
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28.08.2012 - 29.08.2012
Hamburg
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25.09.2012 - 26.09.2012
Stuttgart
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29.11.2012 - 30.11.2012
Dresden
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Web-Code:
9121
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
Ihr Leistungspaket:
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WEKA Inhouse-Seminar
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hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Seminar tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftrag-
ten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Daten-
schutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstal-
tungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“
Anschließend sind Sie garantiert fit in der Erstellung von Verfahrensverzeich-
nissen und können auch Vorabkontrollen allein und rechtssicher durchführen!