Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle  

Meistern Sie die Kernaufgaben des DSB rechtssicher und mit technischem Sachverstand!

Das Datenschutzrecht erfordert die Dokumentation aller Verfahren, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Oft wird die verantwortliche Stelle die Ausgestaltung und kontinuierliche Pflege der Verfahrensverzeichnisse/Verfahrensübersichten Ihnen als Datenschutzbeauftragtem übertragen. Dann sind Sie als Datenschutzbeauftragter in der Verantwortung ein Verfahrensverzeichnis einzurichten, in dem alle IT-Anwendungen aufgeführt sind.


Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es zu beachten, wann ist eine Vorabkontrolle erforderlich, und wie detailliert muss das Verzeichnis ausgestaltet sein?



In diesem Seminar erlernen Sie am ersten Tag von Herrn Dr. jur. Kramer das juristische Handwerkszeug in Sachen Verfahrensverzeichnis/Vorabkontrolle, ehe Prof. Dr. Schäffter am zweiten Tag Ihren Blick auf technisch-organisatorische Besonderheiten schärft.

Am Ende dieses zweitägigen Seminars sind Sie garantiert fit in der Erstellung von Verfahrensverzeichnissen und können auch Vorabkontrollen allein und rechtssicher durchführen.


Ihr Nutzen


  • Sie kennen die rechtlichen Anforderungen an Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrollen.
  • Sie können eigenständig und rechtssicher Vorabkontrollen durchführen und Verfahrensverzeichnisse erstellen.
  • Sie kennen die Rechte und Pflichten als Datenschutzbeauftragte/r und wissen um die haftungsrechtlichen Risiken.
  • Sie nutzen die Pflicht zur Dokumentation zur Stärkung Ihrer Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens.

Die Schwerpunkte


Rechtliches Know-how

  • Verfahrensverzeichnis
    – Rechtliche Anforderungen an das Verfahrensverzeichnis: europarechtliche Vorgaben und BDSG
    – Sinn und Zweck des Verfahrensverzeichnisses
    – Aufgabenverteilung kraft Gesetzes/der Praxis: Verantwortlichkeiten zwischen betrieblichem Datenschutzbeauftragtem und Geschäftsleitung
    – Jedermannverzeichnis, Verfahrensübersicht, Verfahrensverzeichnis: typische Inhalte und Beschreibungstiefe
    – Wie erstelle ich die Verfahrensverzeichnisse und nutze die Kollegen?
    – Einsatz der Verfahensverzeichnisse in der Praxis
    – Verfahrensverzeichnisse beim Dienstleister
  • Vorabkontrolle
    – Rechtliche Anforderungen an die Vorabkontrolle: europarechtliche Vorgaben und BDSG
    – Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
    –Wie führe ich die Vorabkontrolle durch?
    – Rechtsfolgen der Stellungnahme des DSB

Technisch-organisatorisches Know-how

  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
    – Erfassungsbögen und Tools
    – Praktische Durchführung von Verfahrensprüfungen
    – Einbindung in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens
  • Durchführung einer Vorabkontrolle
    – Die technische Prüfung im Einzelnen
    – Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen
    – Dokumentation der Vorabkontrolle
    – Training und Erläuterungen an praktischen Beispielen, Tipps und Tricks

Ihre Referenten


Kramer, Philipp, Dr.

Dr. Philipp Kramer ist Rechtsanwalt und Gesellschafter-Geschäftsführer der Beratungsbüro Gliss & Kramer KG.
Schäffter, Markus, Dr.

Promovierter Mathematiker (Planungstheorie, Optimierung). Seit 2006 Professor für Datenschutz und IT-Sicherheit an der Hochschule Ulm. Spezialgebiete: IT-Risikomanagement und technischer Datenschutz.


Teilnehmerkreis


Datenschutzbeauftragte mit erster praktischer Erfahrung im Amt, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung sowie Personalchefs und Mitarbeiter der Personalabteilung, die die Datenschutzformalien korrekt erfüllen und zugleich die wesentlichen Datenschutzanforderungen beschrieben sehen wollen sowie Administratoren und IT-Mitarbeiter.

 

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Termine & Orte

20.06.2012 - 21.06.2012
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29.11.2012 - 30.11.2012
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Web-Code:
9121

Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00 - 17:00 Uhr

Teilnahmegebühr:
990,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.


 

Ihr Leistungspaket:

  • 2 x Mittagessen Inkl. Getränk
  • Pausenverpflegung
  • Seminarunterlagen
  • Teilnahme-Zertifikat

 



kostengünstige Lösung, maximaler Nutzen:
Ideal als Inhouse-Seminar für die Personal- und IT-Abteilung sowie weitere Schnittstellen.


 


WEKA Inhouse-Seminar
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Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.

Fachkundenachweis:

Mit Ihrer Teilnahme an diesem Seminar tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftrag-
ten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Kostenübernahme

Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Daten-
schutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstal-
tungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“

Hinweis

Anschließend sind Sie garantiert fit in der Erstellung von Verfahrensverzeich-
nissen und können auch Vorabkontrollen allein und rechtssicher durchführen!