Störfallbeauftragter – Erwerb der Fachkunde nach dem BlmSchG

Staatlich anerkannter viertägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Gefährliche Stoffe verursachen bei 99,9 Prozent aller Unfälle schwerwiegende Folgen bei allen Betroffenen. Daher müssen Sie einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen, wenn Sie Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind, die Betriebsbereiche oder Teile eines Betriebsbereichs entsprechend der Störfall-Verordnung sind. Das sagt die 5. Verordnung zur Durchführung des BImSchG.

Mit diesem viertägigen Lehrgang mit Zertifikat absolvieren Sie einen einmaligen, bundesweit anerkannten Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7 Nr. 2 der oben erwähnten 5. Verordnung – und sind staatlich geprüfter Störfallbeauftragter.

Namhafte Störfallexperten zeigen Ihnen, wie Sie im Falle von verschiedenen Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen richtig reagieren, um den Störfall so früh wie möglich einzudämmen und Schlimmstes zu vermeiden. In Kleingruppen verfassen Sie einen Sicherheitsbericht und trainieren den Aufbau vorbeugender Sicherheitsmanagementsysteme für Ihren Betrieb.


Ihr Nutzen


  • Sie erfahren alles über die rechtlichen Grundlagen und über Ihre Aufgaben als Störfallbeauftragter.
  • Sie kennen Ihre Haftung und die Verantwortung, die Sie in dieser wichtigen Position tragen.
  • Sie führen anschließend Genehmigungsverfahren rechtssicher und einwandfrei durch.
  • Sie wissen, wie die Umsetzung der Anlagensicherheit in Ihrer betrieblichen Praxis exakt auszusehen hat.

Die Schwerpunkte


  • Überblick über das Umweltrecht
    Europäisches Umweltrecht, BlmSchG, ChemG, GefStoffV, BetrSichtV
  • Anlagensicherheit
    Europäisches und nationales Recht, Verwaltungsvorschriften, Leitfäden
  • Störfall-Verordnung (12. BlmSchV)
    Sicherheitspflichten, Verhinderung und Begrenzung von Störfällen, Sicherheitsanalysen, Melde- und Informationspflichten
  • Genehmigungsverfahren
    Durchführung, rechtliche Wirkungen einer erteilten Genehmigung
  • Informationen der Öffentlichkeit
    Informationsvorbereitung, Darstellungsmöglichkeiten
  • Rechte und Pflichten
    Aufgaben, Stellung im Betrieb
  • Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik
    Eingriff Unbefugter
  • Störfälle
    Verhinderung, Begrenzung der Auswirkungen
  • Erstellen von internen Alarm- und Gefahrenplänen
    Seveso-II-Novelle und deren nationale Umsetzung; aktueller Stand: Umsetzung der Seveso-II-Änderungsrichtlinie
  • Sicherheitsbericht
    Rechtsgrundlagen, Anfertigung, Fortschreibung, Beurteilung
  • Sicherheitsmanagementsysteme
    Betriebliche Sicherheitsorganisation
  • Stoffe und Zubereitungen
    Chemische, physikalische sowie human- und ökotoxikologische Eigenschaften

Ihre Referenten


  • Marion Fricke
  • Rainer Hoss
  • Jürgen E. Klaft
  • Dr. Heinz-Günter Schäfer
  • Dr. Hans-Peter Ziegenfuß
Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Umweltinstitut Offenbach durchgeführt.


Teilnehmerkreis


Immissionsschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie alle, die die Qualifikation zum Störfallbeauftragten erwerben möchten; Ingenieure und Naturwissenschaftler, die auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion tätig sind

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Termine & Orte

24.09.2012 - 27.09.2012
Offenbach
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Web-Code:
7114

Dauer: 4-tägig
1.Tag: 10:00–17:00 Uhr
2.–3.Tag: 09:00–17:00 Uhr
4.Tag: 09:00–12:30 Uhr

Teilnahmegebühr:
1.295,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.



Ihr Leistungspaket:

  • Fachbuch, Fachmagazine
  • Pausenbewirtung
  • Zertifikat



WEKA Inhouse-Seminar
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Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.

VDSI-Fortbildungspunkte

Hinweis:

Nach nur vier Tagen besitzen Sie die gesetzlich geforderte Fachkunde und sind staatlich anerkannter Störfall- beauftragter!