Gefährliche Stoffe verursachen bei 99,9 Prozent aller Unfälle schwerwiegende Folgen bei allen Betroffenen. Daher müssen Sie einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen, wenn Sie Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind, die Betriebsbereiche oder Teile eines Betriebsbereichs entsprechend der Störfall-Verordnung sind. Das sagt die 5. Verordnung zur Durchführung des BImSchG.
Mit diesem viertägigen Lehrgang mit Zertifikat absolvieren Sie einen einmaligen, bundesweit anerkannten Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne des § 7 Nr. 2 der oben erwähnten 5. Verordnung – und sind staatlich geprüfter Störfallbeauftragter.
Namhafte Störfallexperten zeigen Ihnen, wie Sie im Falle von verschiedenen Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen richtig reagieren, um den Störfall so früh wie möglich einzudämmen und Schlimmstes zu vermeiden. In Kleingruppen verfassen Sie einen Sicherheitsbericht und trainieren den Aufbau vorbeugender Sicherheitsmanagementsysteme für Ihren Betrieb.
Immissionsschutzbeauftragte, Umweltbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie alle, die die Qualifikation zum Störfallbeauftragten erwerben möchten; Ingenieure und Naturwissenschaftler, die auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion tätig sind
24.09.2012 - 27.09.2012
Offenbach
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Web-Code:
7114
Dauer: 4-tägig
1.Tag: 10:00–17:00 Uhr
2.–3.Tag: 09:00–17:00 Uhr
4.Tag: 09:00–12:30 Uhr
Teilnahmegebühr:
1.295,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Nach nur vier Tagen besitzen Sie die gesetzlich geforderte Fachkunde und sind staatlich anerkannter Störfall- beauftragter!