Die gesetzlich geregelten Schulungsanforderungen im Bereich Gefahrgut können für die betriebliche Praxis in einem Satz zusammengefasst werden: Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen benötigen ausreichende Kenntnisse der Gefahrgutvorschriften! Das (internationale) Gefahrgutrecht fordert neben dem Gefahrgutbeauftragten „die Schulung" von Personen, welche mit Gefahrgütern in ihrer täglichen Arbeit in Berührung kommen (Kapitel 1.3 ADR).
Diese betrieblichen Funktionsträger sind hinsichtlich der Schulungsanforderungen unabhängig voneinander zu sehen. Auch wenn kein Gefahrgutbeauftragter notwendig ist, können Schulungsnachweise von der zuständigen Behörde eingefordert werden. Und das geschieht in der Praxis sehr häufig.
Dieses Seminar dient dazu, Ihnen als beauftragte Person oder sonstige verantwortliche Person die erforderlichen Kenntnisse zur eigenverantwortlichen Vorbereitung und Durchführung von Transporten gefährlicher Materialien zu vermitteln.
Jürgen E. Dechert
Frankfurt/Main Sicherheits-Ingenieur und Gefahrgutbeauftragter, Geodis Global Solutions Germany GmbH
Beauftragte und sonstige verantwortliche Personen, Gefahrgutbeauftragte, die im Betrieb Schulungen für beauftragte und sonstige verantwortliche Personen durchführen
24.05.2012
Offenbach/Main
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09.11.2012
Offenbach/Main
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Web-Code:
7409
Dauer: 1-tägig
09:30–17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
395,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
Ihr Leistungspaket:
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WEKA Inhouse-Seminar
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Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Umweltinstitut Offenbach durchgeführt.