Sachkunde für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen nach BGR 128
Berufsgenossenschaftlich anerkannter fünftägiger Lehrgang mit Abschlussprüfung gem. BGR 128, Anhang 6 A u. B und TRGS 524
Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ist gem. TRGS 524 ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nur möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet sowie Schutzmaßnahmen festgelegt und eingehalten werden.
Die wichtigsten Schadstoffe: Mineralfasern (ohne Asbest - hierzu ist eine gesonderte Sachkunde nach TRGS erforderlich); Formaldehyd; Holzschutzmittel, z. B. Pentachlorphenol, PCP, Lindan; Polychlorierte Biphenyle - PCB; Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK; Schädlingsbekämpfungsmittel.
Koordinator mit berufsgenossenschaftlich anerkannter Sachkunde
Das Umweltinstitut Offenbach bietet einen fünftägigen Sachkundelehrgang gemäß Abschnitt 5.2 der BGR 128 an, der die Sachkunde über Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach berufsgenossenschaftlich anerkannten Grundsätzen vermittelt.
Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von mehreren Auftragnehmern, gegebenenfalls auch deren Subunternehmern, durchgeführt, hat der Auftraggeber zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdung, zur Koordinierung und zur lückenlosen sicherheitstechnischen Überwachung der verschiedenen Arbeiten insbesondere im Hinblick auf Gefahrstoffe eine Person als
Koordinator zu bestellen.
Die Koordinierung darf nur Personen übertragen werden, die nach der berufsgenossenschaftlichen Regel
BGR 128 den Nachweis über ausreichende Sachkunde erbringen können.
Diese Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem berufsgenossenschaftlich anerkannten Lehrgang erworben. Werden Arbeiten in kontaminierten Bereichen von nur einem Unternehmen durchgeführt, muss der Bauleiter diesen Sachkundenachweis erbringen.
Nach der Baustellenverordnung gelten Arbeiten in kontaminierten Bereichen als "besonders gefährliche Arbeiten". Daher muss der Koordinator nach BGR 128 über tiefgreifende Kenntnisse verfügen, um diesen besonderen Aufgaben gerecht werden zu können. Hier gilt es, die BGR 128 im Kontext mit den anderen Vorschriften des Arbeitsschutzes anzuwenden und umzusetzen.
Mit Abschluss der Zwischenprüfung am Mittwoch Nachmittag wird zudem die Sachkunde für Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren (SiGe-Koordinator) gem.
RAB 30, Anlage C erworben.
Die Schwerpunkte
- Überblick über anzuwendende Vorschriften und Regeln / Techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Ermittlung und Beurteilung von Gefahren durch Gefahrstoffe
- Sicherheitstechnische Maßnahmen und Einrichtungen / Notfallmaßnahmen / Arbeitsmedizin
- Leistungsbild für die Koordination in der Planungs- und Ausführungsphase
- Instrumente der Ausführungskoordination / Betriebsanweisung / Unterweisung
- Zusammenarbeit des Koordinators mit den am Bau Beteiligten
- Beschreibung der Stellung des Koordinators / Verantwortung und Haftung
- Workshop: Erarbeitung eines Arbeits- und Sicherheitsplans
Ziel des Lehrgangs ist es, aufgrund der BGR 128 den verantwortlichen Koordinatoren vor Ort eine Handlungsanleitung zur Gefahrenanalyse und -bewertung mit den damit verbundenen Lösungsmöglichkeiten in der Praxis zu vermitteln.
Ihre Referenten
Dipl.-Ing. Stefan Musil, Dipl.-Ing. (FH) Dirk Korbach-Wirz, Freie Architekten BDA, SiGe-Koordinatoren, Ransbach-Baumbach / Koblenz
Dipl.-Ing. Dirk Gattorf, Beratender Ingenieur IngKH, Künzell
Teilnehmerkreis
Personen, die im Bereich der Sanierung, im Baustellenbereich oder mit anlagen- und überwachungsbezogenen Arbeiten tätig sind, Baufachleute, Fachkräfte für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Ingenieure, Geologen, Techniker, Bauleiter, Mitarbeiter der Kommunalverwaltung.