Nachträge nach VOB 2006

Nachträge haben in der letzten Zeit bei der Abwicklung von Bauvorhaben eine große Bedeutung erlangt. Über Nachträge machen manche Auftragnehmer überhaupt erst Gewinn auf das zu niedrig kalkulierte Ursprungsangsangebot. Große Auftraggeber beschäftigen ganze Abteilungen sog. Nachtragsmanager, die sich ausschließlich damit befassen, Nachträge abzuwehren. Wer hier nicht genau seine Rechte und Pflichten kennt, geht in diesem Kampf zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unter und schließt die Baustelle mit Verlust. Wer demgegenüber seine Rechte geschickt einsetzt, kann seinen Gewinn maximieren! Deswegen ist es für die Praxis von großer Bedeutung zu wissen, auf welchen Grundlagen Nachträge nach der VOB gestellt werden können.

Teil I – Die Nachtragsvorschriften des § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B

  • Änderungs- und Zusatzleistungen
  • Forderungen oder Anordnungen des Auftraggebers
  • Welche Leistungen müssen auf Anforderung des Auftraggebers ausgeführt werden, obwohl diese gar nicht im Vertrag aufgeführt sind?
  • Wann führen diese Anforderungen/Änderungen zu einer Nachtragsforderung?
  • Grundlagen der Berechnung der Nachträge

Teil II – Mengenänderungen und Preisanpassung beim Einheitspreisvertrag und bei Pauschalvertrag

  • Mengenabweichungen nach § 2 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B
  • Ausgleichsberechnung
  • Preisanpassung beim Pauschalvertrag

Teil III – Besprechung Ihrer Beispielsfälle

 

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