Nachträge haben in der letzten Zeit bei der Abwicklung von Bauvorhaben eine große Bedeutung erlangt. Über Nachträge machen manche Auftragnehmer überhaupt erst Gewinn auf das zu niedrig kalkulierte Ursprungsangsangebot. Große Auftraggeber beschäftigen ganze Abteilungen sog. Nachtragsmanager, die sich ausschließlich damit befassen, Nachträge abzuwehren. Wer hier nicht genau seine Rechte und Pflichten kennt, geht in diesem Kampf zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unter und schließt die Baustelle mit Verlust. Wer demgegenüber seine Rechte geschickt einsetzt, kann seinen Gewinn maximieren! Deswegen ist es für die Praxis von großer Bedeutung zu wissen, auf welchen Grundlagen Nachträge nach der VOB gestellt werden können.
Teil I – Die Nachtragsvorschriften des § 2 Nr. 5 und Nr. 6 VOB/B
Teil II – Mengenänderungen und Preisanpassung beim Einheitspreisvertrag und bei Pauschalvertrag
Teil III – Besprechung Ihrer Beispielsfälle
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