| Buchen Sie diesen Workshop zusammen mit dem „Datenschutz-Workshop“ für nur 1.490 Euro zzgl. MwSt.: Sie sparen 190,– Euro! |
Durch die Globalisierung und internationale Geschäftsbeziehungen werden immer mehr Daten in andere Länder übermittelt und aus dem Ausland empfangen. Sie als Datenschutzbeauftragter müssen auf jeden Fall wissen, wie ein rechts- und datenschutzkonformer Datentransfer mit EU-Ländern und Drittstaaten gewährleistet wird. Dieser Workshop verschafft Ihnen dazu das notwendige Know-how.
Ob EU-Land, USA oder Südamerika – Sie lernen an typischen Beispielen aus der Praxis, was Sie als Datenschutzverantwortlicher veranlassen müssen. Der renommierte Experte Wolfgang A. Schmid zeigt Ihnen, welche Vorkehrungen im Hinblick auf den Transfer von Mitarbeiter- und Kundendaten zu treffen sind. Er erläutert zudem, welche Formulierungen in Standardvertragsklauseln vom "Düsseldorfer Kreis" akzeptiert werden. Und: Er stellt Ihnen die "Codes of Conduct" vor.
Besonders nützlich: Sie erhalten Mustervorlagen und fertige Textbausteine, mit denen Sie Ihre Dokumente künftig schneller erstellen und überprüfen können.
Wolfgang A. Schmid, Augsburg
Fachanwalt für IT-Recht, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Datenschutz und bildet seit 2004 Datenschutzbeauftragte bei verschiedenen Bildungsträgern aus. Neben seiner beruflichen Tätigkeit in den Bereichen IT-Recht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht ist er bei verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Datenschutzbeauftragte in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung, Datenschutzbeauftragte in Konzernverhältnissen mit Datenaustausch über EU-Grenzen hinweg, Fach- und Führungskräfte der Personalabteilung und der Rechtsabteilung in internationalen Konzernen
21.09.2010
Frankfurt/Main
buchen
07.04.2011
Berlin
buchen
29.09.2011
Frankfurt
buchen
01.12.2011
Stuttgart
buchen
Web-Code:
9105
Dauer: 1-tägig
09:00-17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
690,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten:
|
WEKA Inhouse-Seminar
anfragen
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Workshop tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG:
"Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwort-
liche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-
veranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen."