Das Landgericht Ulm hat in seinem als „Ulmer Urteil“ in die Rechtsgeschichte eingegangenen Beschluss festgestellt, dass der Datenschutzbeauftragte nicht nur Experte in rechtlichen und organisatorischen Belangen sein muss: Er muss auch in der IT über die geforderte Fachkunde verfügen. Denn eine rechtskonforme Umsetzung der in § 4f BDSG geforderten acht Datenschutz-Gebote ist ohne entsprechende IT-Kenntnisse nicht möglich.
In diesem Workshop verschaffen Sie sich die erforderliche IT-Basiskompetenz. Nach nur zwei Tagen sind Sie in der Lage, die Techniken zu verstehen, mit denen in der IT-Abteilung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Authentifikationsverfahren, Verschlüsselung und Biometrie, Backup und Recovery sind danach keine Fremdwörter mehr und es fällt Ihnen leichter, Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu beurteilen. Und Sie sind in der Lage, die EDV-Prozesse Ihres Unternehmens auf Sicherheitsmängel hin zu überprüfen und gemeinsam mit der IT-Abteilung Schutzvorkehrungen zu treffen.
Ihr besonderes Plus: Mit Petra Nietzer konnten wir eine Top-Expertin und -Referentin als Seminarleiterin gewinnen. Frau Nietzer genießt als IT-Spezialistin wie auch als externe Datenschutzbeauftragte verschiedenster Unternehmen seit Jahren einen erstklassigen Ruf.
Datenschutzbeauftragte mit erster praktischer Erfahrung im Amt und Grundkenntnissen der einschlägigen Bestimmungen
02.05.2012 - 03.05.2012
Berlin
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26.06.2012 - 27.06.2012
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10.07.2012 - 11.07.2012
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12.11.2012 - 13.11.2012
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Web-Code:
9120
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
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