Druckgeräte und Rohrleitungen müssen – laut §§ 14,15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – vor Inbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen von einer „befähigten Person“ mit entsprechendem Qualifikationsnachweis geprüft werden. Dieser Nachweis ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
In diesem Lehrgang bilden Sie sich zur be-fähigten Person aus und lernen, die aktuellen Vorschriften und Regelungen in der Praxis richtig anzuwenden.
Mit der Abschlussprüfung direkt im Anschluss an den Lehrgang erhalten Sie den Qualifikationsnachweis, der Sie zusammen mit Ihren beruflichen Erfahrungen in die Lage versetzt, die Prüftätigkeiten einer befähigten Person korrekt durchzuführen.
Inklusive Abschlussprüfung mit Qualifikationsnachweis nach § 2 Abs. 7 BetrSichV und TRBS 1203!
Personen, die vom Arbeitgeber zur befähigten Person benannt und damit beauftragt werden, Druckgeräte zu prüfen
Voraussetzung: Fachkenntnis durch Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit. Der Lehrgang ist auch für ehemalige Sachkundige nach § 32 Druckbehälterverordnung geeignet.
12.03.2012 - 16.03.2012
Bad Dürkheim
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19.11.2012 - 23.11.2012
Göttingen
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Web-Code:
7213
Dauer: 5-tägig
1. Tag 11:00–17:00 Uhr
2.–4. Tag 08:00–17:00 Uhr
5. Tag 08:00–12:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
2.290,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
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Mit Zertifikat
WEKA Inhouse-Seminar
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hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Inklusive Abschlussprüfung mit Qualifikationsnachweis nach § 2 Abs. 7 BetrSichV und TRBS 1203!
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.