Grundlehrgang zur befähigten Person für die Prüfung von Druckgeräten

In fünf Tagen zum Qualifikationsnachweis!

Druckgeräte und Rohrleitungen müssen – laut § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – vor Inbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen von einer "befähigten Person" mit entsprechendem Qualifikationsnachweis geprüft werden. Dieser Nachweis ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

In diesem Lehrgang bilden Sie sich zur befähigten Person aus und lernen, die aktuellen Vorschriften und Regelungen in der Praxis richtig anzuwenden.

Die Abschlussprüfung direkt im Anschluss spart Zeit und extra Prüfungskosten – und: Sie erhalten den Qualifikationsnachweis zur befähigten Person nach BetrSichV.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten eine umfassende Einführung in die Druckgeräterichtlinie, die BetrSichV sowie in das neue technische Regelwerk (TRBS).
  • Sie lernen die Aufgaben und Prüftätigkeiten der befähigten Person kennen.
  • 5 Tage Intensivtraining – und Sie sind fit in Haftungsfragen! Und: Arbeitgeber und Mitarbeiter schätzen Sie als kompetenten Ansprechpartner.
  • Sie profitieren von Tipps und Insiderwissen ausgewiesener Sicherheitsexperten.
  • Ihr Qualifikationsnachweis ist ein Beitrag zur rechtssicheren Dokumentation in Ihrem Unternehmen.

Die Schwerpunkte

  • Grundlagen der Umsetzung der DGRL 97/23/EG
    Aufbau, Begriffsbestimmungen, Prüfungen, Prüfnachweis, Betrieb von Druckbehältern, Sachverständige, Sachkundige, Konzept der EU-Vorschriften, Geltungsbereich, Konformitätsbewertung, Auswirkungen auf das Recht bzgl. überwachungsbedürftiger Anlagen
  • Betrieb von Druckgeräten
    Einstufung der Fluide und Druckgeräte, Konformitätsbewertung, Prüfstellen, Anforderungen an Hersteller
  • Einführung in die BetrSichV
    Konsequenzen für den Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, Anwendungsbereich
  • Technisches Regelwerk (TRB, TRBS)
    Aufbau und Inhalt des bisherigen technischen Regelwerks, das neue technische Regelwerk
  • Spezielles zur DGRL
    Anhang I: Werkstoffe, Herstellung, Festigkeitsprüfung
    Anhänge II–VII: Konformitätsbewertung, Konformitätsbewertungverfahren, Prüfstellen, Gefahrenanalyse des Herstellers
  • Befähigte Person
    Aufgaben, Pflichten, Prüftätigkeiten
  • Fallbeispiele
    Fragen und Lösungen für die Praxis
  • Schriftliche Abschlussprüfung
    Qualifikationsnachweis nach § 2 Abs. 7 BetrSichV und TRBS 1203

Ihre Referenten

Dipl.-Ing. Roland Nowaczyk, Heidelberg
arbeitet im Referat CAV/Prävention der BG Chemie in Heidelberg und hält den renommierten Lehrgang schon seit Jahren.

Dr.-Ing. Tiberius Schulz, Köln
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat CAV der BG Chemie in Köln und viele Jahre als Referent im Bereich Druckgeräte tätig.

Teilnehmerkreis

Personen, die vom Arbeitgeber zur befähigten Person benannt und damit beauftragt werden, Druckgeräte zuprüfen

Voraussetzung: Fachkenntnis durch Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit

Auch für ehemalige Sachkundige nach § 32 Druckbehälterverordnung geeignet.

 

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Termine & Orte

22.11.2010 - 26.11.2010
Bad Dürkheim
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Web-Code:
7213

Dauer: 5-tägig
1. Tag 11:00–17:00 Uhr
2.–4. Tag 08:00–17:00 Uhr
5. Tag 08:00–12:00 Uhr


Teilnahmegebühr:
1.890,- EUR
zzgl. 19% MwSt.


Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten:

  • 4 x Übernachtungen mit Frühstück
  • 4 x Mittagessen inkl. Getränk
  • 4 x Abendessen inkl. Getränk

 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte reservieren Sie Ihren Platz rechtzeitig!

 

 


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