Druckgeräte und Rohrleitungen müssen – laut § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – vor Inbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen von einer "befähigten Person" mit entsprechendem Qualifikationsnachweis geprüft werden. Dieser Nachweis ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.
In diesem Lehrgang bilden Sie sich zur befähigten Person aus und lernen, die aktuellen Vorschriften und Regelungen in der Praxis richtig anzuwenden.
Die Abschlussprüfung direkt im Anschluss spart Zeit und extra Prüfungskosten – und: Sie erhalten den Qualifikationsnachweis zur befähigten Person nach BetrSichV.
Dipl.-Ing. Roland Nowaczyk, Heidelberg
arbeitet im Referat CAV/Prävention der BG Chemie in Heidelberg und hält den renommierten Lehrgang schon seit Jahren.
Dr.-Ing. Tiberius Schulz, Köln
ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat CAV der BG Chemie in Köln und viele Jahre als Referent im Bereich Druckgeräte tätig.
Personen, die vom Arbeitgeber zur befähigten Person benannt und damit beauftragt werden, Druckgeräte zuprüfen
Voraussetzung: Fachkenntnis durch Berufsausbildung, Berufserfahrung oder zeitnahe berufliche Tätigkeit
Auch für ehemalige Sachkundige nach § 32 Druckbehälterverordnung geeignet.
22.11.2010 - 26.11.2010
Bad Dürkheim
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Web-Code:
7213
Dauer: 5-tägig
1. Tag 11:00–17:00 Uhr
2.–4. Tag 08:00–17:00 Uhr
5. Tag 08:00–12:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
1.890,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten:
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte reservieren Sie Ihren Platz rechtzeitig!
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Inklusive Abschlussprüfung mit Qualifikationsnachweis nach § 2 Abs. 7 BetrSichV und TRBS 1203! |