Beim Umgang mit Gefahrstoffen gilt der gleiche Grundsatz wie überall im Arbeitsschutz: Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit diesen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Bei bestimmten Fragen gibt es jedoch Unklarheiten: Wie geht man systematisch bei der Ermittlung der Gefährdungen vor? Welche Tätigkeit erfordert welche Schutzmaßnahmen? Und wie setzt man die gewonnenen Erkenntnisse sinnvoll in einer Betriebsanweisung um?
» Mehr InformationenAuch 2012 bleibt die Weiterentwicklung des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts nicht stehen – der Umwandlungsprozess, der mit REACH, GHS und CLP eingeleitet wurde, ist noch lange nicht abgeschlossen. Neue Vorschriften oder die Änderung bestehender Vorschriften sind an der Tagesordnung. All das verlangt nach pragmatischen Umsetzungshilfen für die Betriebe.
» Mehr InformationenDer Gefahrstoffbeauftragte wird in der gültigen Regelung zwar nicht explizit gefordert – die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) spricht von fachkundigen Personen –, dennoch ist entsprechendes Fachwissen zur Umsetzung der GefStoffV in den Betrieben unerlässlich.
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Lehrgang
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Setzen Sie die neue Gefahrstoffverordnung in der Praxis korrekt und rechtssicher um!
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Nutzen Sie das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes zum Wohle Ihrer Kollegen!
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Arbeiten Sie souverän und sicher mit dem erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB)!
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EU-weit in Kraft: Lernen Sie das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien kennen und setzen Sie die GHS-Verordnung sicher um!
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Verpassen Sie nicht die Registrierung zum 31.05.2012 – und bleiben Sie mit Ihren Stoffen erfolgreich am Markt!
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Seminar
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So optimieren Sie Ihre betrieblichen Abläufe und werden auch der GefStoffV gerecht!
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