Gefahrgutbeauftragter „Verkehrsträger Straße“– Erwerb der Fachkunde nach GbV

Hier bereiten Profis Sie auf Ihre Verantwortung und Ihre Aufgaben als Gefahrgutbeauftrager vor!

Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen, sie verpacken, verladen oder transportieren, haben laut Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Innerhalb der Transportkette von gefährlichen Gütern darf niemand ohne entsprechende Schulung bzw. Ein- und Unterweisung (durch den Gefahrgutbeauftragten) tätig werden.

Neben dem Gefahrgutbeauftragten benennt die GbV die „beauftragte Person“ und sonstige verantwortliche Personen mit den jeweiligen Schulungsanforderungen.

Ziel dieses Lehrgangs ist, Sie für die vorgeschriebene IHK-Prüfung praxisnah zu qualifizieren. Sie werden intensiv im Umgang mit den relevanten Rechtstexten geschult. Die kompetente Unterstützung der Referenten und ausführliche Lehrgangsunterlagen versetzen auch Einsteiger in die Lage, am vierten Tag die erforderliche IHK-Prüfung abzulegen (optional).

Der nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis der IHK ist fünf Jahre gültig.


Ihr Nutzen


  • Sie kennen die rechtlichen Grundlagen für den Gefahrgutbeauftragten und den Gefahrguttransport.
  • Sie wissen, wie die betriebliche Organisation in Bezug auf den Umgang mit Gefahrgütern aufgestellt sein muss.
  • Sie sind mit den Anforderungen an Fahrzeuge, Großpackmittel, Kennzeichen und Beschriftungen vertraut.
  • Sie kennen die Anforderungen an Fahrzeuge, Großpackmittel, Kennzeichen und Beschriftungen.

Die Schwerpunkte


  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung
    Rechte und Pflichten des Gefahrgutbeauftragten, Aufgaben
  • Pflichten der Unternehmer
    Schulungsanforderungen und Ordnungswidrigkeiten
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
    Geltungsbereich, Zuständigkeiten, Pflichten gegenüber Überwachungsbehörde, Ermächtigungen zum Erlass von Ausnahmen und Sofortmaßnahmen
  • Verkehrsträgerübergreifende Vorschriften
    GefahrgutausnahmeVO, KostenVO
  • Sonstige Rechtsvorschriften
    EU-Vorschriften, StVO, Richtlinien, Gefahrgutrecht, Verfolgung und Ahndung von Verstößen, Maßnahmen zur Verhütung von Risiken
  • Klassen 1–9 des ADR
    Gefährliche Güter und Gefahrklassen, ausgeschlossene Güter, Zuordnung von Gefahrklassen
  • Aufbau und Systematik des ADR
    Anlagen A und B, Teile, Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte, Hinweise zur Anwendung (Fallbeispiele)
  • Anforderungen an Gefahrzettel, Kennzeichen und Beschriftungen
  • Notwendige Unterlagen
    Verantwortliche Erklärung, Beförderungspapier, schriftliche Weisungen, Prüfbescheinigung, Schulungsbescheinigung
  • Verpackungsvorschriften
  • Betriebliche Organisation
  • Grundsätze beim Ablauf einer Gefahrgutbeförderung

Ihre Referenten


Thomas Baler
Beratungsbüro Baier, Mühlheim/Main

Martin Jahn
Umweltinstitut Offenbach

RA Ulrich Mann
GBK Gefahrgut Büro, Ingelheim


Teilnehmerkreis


Betriebsleiter oder deren Beauftragte, Beauftragte, die sich für die Rolle des Gefahrgutbeauftragten in ihrem Betrieb qualifizieren müssen

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Termine & Orte

19.11.2012 - 21.11.2012
Offenbach
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Web-Code:
7402

Dauer: 3-tägig
1.-3. Tag: 09:00-18:30 Uhr

Optional am 4. Tag:
IHK-Prüfung
09:00 Prüfungsvorbereitung
13:00 IHK-Prüfung

Teilnahmegebühr:
750,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.



Ihr Leistungspaket:

  • Fachmagazine
  • Pausenverpflegung
  • Handbuch ADR
  • Zertifikat



WEKA Inhouse-Seminar
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Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.

VDSI-Fortbildungspunkte

 



Hinweis:

Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Umweltinstitut Offenbach (UIO) durchgeführt.

IHK-Prüfung

Optional: IHK-Prüfung am
4. Veranstaltungstag.
IHK-Prüfungsgebühr: 126 Euro (Rechnungsstellung über Umweltinstitut Offenbach)

Fachkundehinweis:

Der nach erfolgreicher Prüfung ausgestellte EG-Schulungsnachweis der IHK ist fünf Jahre gültig.