Beim Umgang mit Gefahrstoffen gilt der gleiche Grundsatz wie überall im Arbeitsschutz: Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit diesen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.Bei bestimmten Fragen gibt es jedoch Unklarheiten: Wie geht man systematisch bei der Ermittlung der Gefährdungen vor? Welche Tätigkeit erfordert welche Schutzmaßnah-
men? Und wie setzt man die gewonnenen Erkenntnisse sinnvoll in einer Betriebsanweisung um?
Darüber hinaus haben sich noch zahlreiche weitere Anforderungen aus der neuen Gefahrstoffverordnung ergeben. Deren lückenlose Umsetzung wird inzwischen von den Behörden gefordert. Und was bedeutet das alles für Ihre tägliche Arbeit?
In unserem Seminar erfahren Sie, wie sich die Novellierungen auf Ihre Pflichten konkret auswirken. Der Referent stellt Ihnen klare Handlungsanleitungen vor und zeigt, wie Sie die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und andere wichtige Forderungen in der Praxis umsetzen. Gemeinsam mit den anderen Teilnehmern erarbeiten Sie z.B. sinnvolle Schutzmaßnahmen oder eine Betriebsanweisung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gefahrstoffbeauftragte und technische Führungskräfte, Betriebsräte, technische Aufsichtsbeamte und Behördenvertreter
18.09.2012
Karlsruhe
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Web-Code:
7505
Dauer: 1-tägig
09:00 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
590,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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