Fachtagung CE-Kennzeichnung im Maschinenbau 2012

Maschinenrichtlinie, Produktsicherheitsgesetz und EN ISO 12100: Anwendung – Erfahrungen – Lösungen

Kompakt-Workshops inklusive!

Die neue Maschinenrichtlinie greift in-
zwischen im dritten Jahr. Zudem gilt seit Dezember 2011 das neue Produkt-
sicherheitsgesetz (ProdSG),
das das bisherige GPSG vollständig und vor allem nahtlos ablöst. Weiterhin wirft die praktische Anwendung der neuen Rechtslage insbesondere bei der Umsetzung der CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und der Erstellung der Betriebsanleitung Fragen auf – und dies nicht nur beim Neueinstieg in die CE-Thematik.

Unter der bewährten Leitung von Dr. Arun Kapoor schlägt die Fachtagung CE-Kennzeichnung eine Brücke zwischen den rechtlichen Anforderungen und der Umsetzung in der Praxis. So werden aktuelle Themen rund um die Aspekte Maschinen- und Anlagensicherheit, Interpretation der EG-Maschinenrichtlinie und Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen in der Praxis diskutiert. Renommierte und praxiserfahrene CE-Experten berichten von ihren Erfahrungen und stellen praxisnahe Lösungsansätze vor. Das gesammelte Wissen wird dann abschließend in den zahlreichen Workshops vertieft und diskutiert.

Seit 2007 haben zahlreiche Vertreter großer und mittelständischer deutscher Unternehmen der Branche schon die Gelegenheit genutzt, sich auf dem deutschen Branchentreff auf den aktuellen Stand zu bringen und untereinander auszutauschen. Seien Sie dabei, profitieren Sie vom Know-how erfahrener Experten und Praktiker!


Die Themenschwerpunkte 2012

  • Anwendungsfragen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
    – Gesamtheit von Maschinen
    – Unvollständige Maschinen
  • Leitfaden zur EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Best Practice im Maschinenbau
    – Technische Dokumentation – CE-Management
    – Steuerungstechnik und Sicherheitsfunktionen
  • Maschinenrecht – Produkthaftung und strafrechtliche Konsequenzen – ProdSG: Handel mit gebrauchten Maschinen


Ihr Nutzen

  • Sie gewinnen einen Überblick über die aktuelle Rechts- und Normenlage und einen Einblick in die technischen Aspekte der rechtlichen Vorgaben.
  • Sie bringen Ihre Kenntnisse im Umgang mit dem Maschinenrecht auf den aktuellen Stand.
  • Sie erhalten interessante Informationen von Referenten, die direkt an den Gesetzen und Normen mitarbeiten.
  • Sie erhalten wertvolle Anregungen und Lösungen von anderen Unternehmen, um Ihre eigenen CE-Prozesse zu optimieren.
  • Sie bekommen fachkundige Antworten und Handlungsempfehlungen auf Ihre offenen Fragen zu Problemen, die sich im Umgang mit Ihren Maschinen und Anlagen ergeben.


Ihr Tagungsleiter

Kapoor, Arun, Dr.

Dr. Kapoor ist Rechtsanwalt in der internationalen Kanzlei NOERR in München und Mitglied des Bereichs Litigation bei einer der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Produkthaftungsrechts.


Wen Sie auf der Fachtagung treffen

Verantwortliche für CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit, leitende Funktionen und Mitarbeiter aus Entwicklung/Konstruktion, Qualitätsmanagement/-sicherung, Mitglieder der Geschäftsführung, Verantwortliche in Behörden und Instituten für Produktsicherheit/Marktüberwachung, Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.


AGENDA


1. Tag – 28. November 2012

8.45 Begrüßungskaffe und Ausgabe der Tagungsunterlagen

09.00 Begrüßung und Eröffnung

Sylvia Kleinert, Produktmanagerin WEKA-Akademie, WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Kissing
RA Dr. Arun Kapoor, Noerr LLP, München

09.15 Gesamtheit von Maschinen (Anlage) – eine Interpretationshilfe

- Die irrtümliche, aber populäre Verwendung des Begriffs "Anlage" und welche Ansicht in der Maschinenrichtlinie
  sowie im dazugehörigen Leitfaden vertreten wird
- Welche Kriterien müssen warum erfüllt sein, damit von einer Gesamtheit von Maschinen (Anlage) gesprochen
  werden kann?
- CE-Kennzeichnung und Gesamtheit von Maschinen: Wann muss, wann darf keine CE-Kennzeichnung erfolgen?
- gilt es zu beachten, wenn keine Gesamtheit von Maschinen vorliegt?

Jörg Ertelt, HelpDesign, Wendlingen

10.15 Zeit für Gespräche (Kaffee & Snacks)

10.30 Offizieller Leitfaden zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

- Ist er hilfreich für die Umsetzung im Unternehmen oder nur ein „Monsterdokument“?
- Welchen rechtlichen Status und welchen praktischen Wert hat der Leitfaden?
- Wie betrachten die Überwachungsbehörden den Leitfaden?
- Erleichtert der Leitfaden die Kommunikation mit dem Kunden?
- Welche kritischen Anforderungen der Richtlinie werden praxisgerecht interpretiert?
- Wie ist der Leitfaden entstanden und welche Auswirkung hat das auf die Akzeptanz?

Dipl.-Ing. Thomas Kraus,
Referent für Produktsicherheit, Abteilung Technik und Umwelt, Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Frankfurt; aktives Mitglied des Maschinenausschusses bei der europäischen Kommission


11.30 Steuerungstechnik und Sicherheitsfunktionen im Sinne der MRL

- Zuverlässigkeit von Steuerungsfunktionen
- Verifikation nach EN 13849
- Software-Anforderungen

Matthias Wimmer, Abteilung Customer Support, Safety Consultant, Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern

12.30 Gemeinsames Mittagessen

13.30 Unvollständige Maschinen bauen oder kaufen – welche Risiken müssen beurteilt werden?

- Welche Informationen benötige ich von meinem Kunden
- Was muss vertraglich zwischen Hersteller und Kunde geregelt werden?
- Was regelt die Maschinenrichtlinie?
- Bestandteile einer Risikobeurteilung
- Wie sicher muss eine unvollständige Maschine sein?

Joachim Bischof, Festo AG & Co. KG, Esslingen

14.30 Praktische Umsetzung der lokalen Maschinenschutzanforderungen in Nordamerika

- Wie kann eine CE-gekennzeichnete Maschine „fit“ für Nordamerika gemacht werden?
- Aufgaben der OSHA und der "local AHJ"
- Mitwirkung des Kunden – was wurde im Vertrag geregelt?
- Vorstellung einer "Machine Safety Procedure" für Nordamerika
- Fallbeispiel Pre-Start Health and Safety Review in Ontario
- Technische Dokumentation, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung

Dipl.-Ing. Michael Loerzer, GLOBALNORM GmbH, Berlin

15.30 Zeit für Gespräche (Kaffee & Snacks)

16.00 Best Practice im Maschinenbau: CE-Management

- Betriebliche Umsetzung in der Entwicklung von Maschinen bis zur Produktbeobachtung (Kurzabriss mit
  Schwerpunkt "Blick in Richtung Anlagenbau")
- CE Prozessorganisation im Anlagenbau
- Umgang mit Marktanforderungen aus dem Arbeitsschutz
- Praxisbeispiele aus dem Bereich Wäschereitechnik (Kannegiesser) und aus der Abfallwirtschaft

Bernd Michalik, Herbert Kannegiesser GmbH, Vlotho

17.00 Verstöße gegen die EG-Maschinenrichtlinie – Produkthaftung und strafrechtliche Konsequenzen

- Produkthaftung im Maschinen- und Anlagenbau (aktuelle Beispiele aus der Praxis)
- Welche Verstöße gegen die EG-Maschinenrichtlinie führen zur Produkthaftung?
- Strafrechtliche Konsequenzen für Geschäftsleiter, Konstrukteure und Dokumentationsbevollmächtigte bei Unfällen

RA Dr. Arun Kapoor, Noerr LLP, München

18.00 Abschlussdiskussion

19.00 Gemeinsames Abendessen in Düsseldorfs ältester Hausbrauerei Schumacher Hausbrauerei Schuhmacher


2. Tag – 29. November 2012

09.00 Begrüßung


09.05 Workshops 1 bis 4 Details siehe unten

11.00 Zeit für Gespräche (Kaffee & Snacks)


11.15 Fortsetzung der Workshops

12.30 Gemeinsames Mittagessen


13.30 Vorstellung der Workshop-Ergebnisse 1 bis 4

14.30 Abschlussdiskussion

15.00 Zeit für Gespräche (Kaffee & Snacks)


15.30 Handel mit gebrauchten Maschinen – Konfusion nach Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes

- Anforderungen an gebrauchte Maschinen bei der erneuten Bereitstellung auf dem Markt
- Unterschiedliche Rechtsauffassungen seit Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes
- Welche Rolle spielt die Betriebssicherheitsverordnung?

RA Dr. Arun Kapoor, Noerr LLP, München


16.00 Ende der Tagung


WORKSHOP 1
Kunden- und gesetzeskonforme Betriebsanleitung – der nächste Schritt in Richtung CE-Kennzeichnung nach Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung


- Was fordern EU-Richtlinien, EN ISO 12100, DIN EN ISO 82079? Was wünschen Kunden und Anwender?
  Die Teilnehmer stellen die gesetzlichen Forderungen an Betriebsanleitungen aus den einschlägigen Texten zusammen.
- Was gehört zu einer guten Betriebsanleitung? Wir erstellen gemeinsam eine Mustergliederung nach didaktischen
  und normativen Gesichtspunkten.
- Sicher ist sicher: Was ist das Sicherheitskapitel und was gehört hinein? Wir erstellen den Prototyp eines
  Sicherheitskapitels.
- Betriebsanleitung fertig, auf CD brennen und dem Kunden schicken. Oder nicht? Was geht und was geht nicht
  beim Verteilen von Betriebsanleitungen?

Dr. Ulrich Thiele, THIELE DOKUMENTATION+MEDIA, Pohlheim/Gießen


WORKSHOP 2
Modernisierung/Umbau von Maschinen und Anlagen (Gesamtheit von Maschinen) – Erarbeitung von Lösungswegen zur Vorgehensweise


Mit dem Modernisieren / Umbauen von Maschinen und Anlagen sind folgende Fragen eng verbunden: Wirken sich Eingriffe in Maschinen und Anlagen auf die CE-Kennzeichnung aus oder nicht? Und – falls Auswirkungen auf die CE-Kennzeichnung zu erwarten sind: Wer ist verantwortlich? Zur Beantwortung dieser Fragen werden im Workshop anhand von Fallbeispielen Grundlagen und Vorgehensweise erarbeitet.

- Gemeinsame Erörterung, wann eine wesentliche Änderung vorliegt und wann nicht
- Diskussion: Abgrenzung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber und
  Auftragnehmer; Klärung – Unterschreiben der EG-Konformitätserklärung
- Zusammenführen und Besprechen der Ergebnisse und Vorbereitung auf die Präsentation

Jörg Ertelt, HelpDesign, Wendlingen


WORKSHOP 3
Risikobeurteilung einer unvollständigen Maschine - am Beispiel eines 2-Achs-Handhabungssystems


Eine Risikobeurteilung für ein 2-Achs-Handhabungssystem soll erarbeitet werden. Die Inhalte der Einbauerklärung und der Montageanleitung werden besprochen.

- Lebensphasen der unvollständigen Maschine
- Analyse der Gefährdungen nach DIN EN ISO 12100:2010
- Risikoeinschätzung (EN 13849-1, Risk Assessment for RAPEX)
- Maßnahmen zur Risikominderung
- Angewendete Normen
- Angewendete und zutreffende grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang I der
  EG-Maschinenrichtlinie
- Risikoevaluierung

Joachim Bischof, Festo AG & Co. KG, Esslingen


WORKSHOP 4
Vorhersehbare Fehlanwendung – wie viel Unvernunft darf sein?


- Abgrenzung vorhersehbare Fehlanwendung vs. Missbrauch
- Rechtliche Einordnung des Begriffs „vorhersehbare Fehlanwendung“
- Besprechung aktueller Beispiele aus der Praxis

RA Dr. Arun Kapoor, Noerr LLP, München

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Termine & Orte

28.11.2012 - 29.11.2012
Düsseldorf
10% Frühbucher-Rabatt
bis 01.08.2012
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Web-Code:
6201

Dauer: 2-tägig

Teilnahmegebühr:
990,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.



Ihr Leistungspaket:

  • Teilnahme an Tagung und Workshop
  • Ausführliche Unterlagen
  • Pausenverpflegung
  • Mittagessen inkl. Getränk
  • Abendveranstaltung inkl. Shuttleservice
  • Teilnahmebescheinigung
  • Exklusiver Tagungsband



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hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.

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