Dass der Austausch einer Sicherung oder das Quittieren einer elektrischen Schutzeinrichtung streng genommen „elektrotechnische Tätigkeiten“ darstellen, ist wenig bekannt. Dennoch: Solche Tätigkeiten dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern ausgeführt werden. Streng sind denn auch die Regeln bei einem Unfall: Der Vorgesetzte kommt schnell in Erklärungsnot und er trägt die rechtlichen Konsequenzen.
Die „elektrotechnisch unterwiesene Person“ (EuP) darf unter Aufsicht Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten ausführen, sofern sie über Gefahren und Schutzmaßnahmen zur Unfallverhütung unterwiesen wurde.
Dieser EuP-Lehrgang vermittelt Ihnen die für „Gelegenheitsarbeiten“ (in der Elektrotechnik auch als „gelegentliches Handhaben“ bezeichnet) nötigen Fachkenntnisse. Der Referent zeigt anschaulich, wie Sie rechtlich und fachlich sicher vorgehen und Schadensfällen entgegenwirken.
Mitarbeiter mit technischem Verständnis, die Grundlagenkenntnisse in der Elektrotechnik erwerben bzw. ihr Basiswissen festigen wollen, z.B. Anlagenfahrer, Maschinenführer, Schichtmeister, Monteure mit Rufbereitschaft, Servicetechniker, Instandhalter und Haustechniker.
07.12.2010 - 08.12.2010
Köln
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Web-Code:
6336
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00–17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
790,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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Mit Abschluss und anerkanntem Qualifikationsnachweis nach § 3 Abs. 1 BGV A3, § 7 BGV A1 und Abs. 4.3 VDE 1000-10!