Entsorgung mineralischer Abfälle / Nicht-Abfälle

Gibt es einen Weg durch das Regelungsdickicht?

Mineralische Abfälle und Nicht-Abfälle machen mit etwa 250. Mio. Tonnen jährlich etwa 2/3 des gesamten Abfall-/Restmassenaufkommen aus. Hinsichtlich der Entsorgungsbedingungen bestanden und bestehen lokal erhebliche unterschiede.

Fast 10 Jahre bestimmten die Regelungen der LAGA mit dem Merkblatt M20 im Wesentlichen das Geschehen. Die Bundesländer, Bezirksregierungen, Regierungspräsidien und sonstige Protagonisten auf regionaler Ebene modifizierten die LAGA-Anforderungen in die unterschiedlichsten Richtungen, sodaß von einem einheitlichen Vollzug nicht geredet werden kann.

Zunehmend wurden die Regelungen der LAGA von Seiten des Grundwasserschutzes, des Bodenschutzes und des Bergrechtes im Detail in Frage gestellt. Die Versuche der LAGA, in Kooperation mit anderen Fachgebieten (LAWA, LABO u.a.), einen Konsenz zu erreichen scheiterten. Eine Lösung soll nun der Bund herbeiführen.

Vorrangig werden die mineralischen Abfälle und Ncht-Abfälle einer Verwertung zugeführt. Die Beseitigung auf Deponien hat mittlerweile eine untergeordnete Bedeutung. Mengenmäßig bedeutsam sind die Verwertung im Bergversatz und zur Wiederverfüllung im Tagebau sowie im Landschaft- und Straßeneinbau. Die deponietechnische Verwertung ist in dem Maß wie die Beseitigung auf Deponien zurück ging in den Vordergrund getreten.

Neben der grundsätzlichen Frage, ob man es im kronkrten Fall mit einem Abfall zu tun hat oder nicht, gilt es immer zu klären, welche weiteren rechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Es können bodenschutzrechtliche, bergrechtliche, abfallrechtliche oder wasserrechtliche Regelungen greifen. Oftmals sind die Bestimmungen auch nebeneinander oder sogar konkurierend zu beachten.

Überblick über derzeitige Regelungen und absehbare Entwicklungen



Dieses Seminar will die derzeitigen Regelungen und absehbare Entwicklungen (bspw. EU-Bergbauabfallrichtlinie oder geplante Bundes-Verwertungsverordnung) auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Rechtssprechung (Tongruben -Urteil des BVerwG) vorstellen. Ziel ist es für die Teilnehmer einen Weg durch das Regelungsdickicht zu ebenen.

 

Das Seminar dient auch zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte

 


Agenda



ab 09.30
Begrüßungskaffee


09.45 Programmübersicht und Vorstellung der Teilnehmer

  • Einführung in das Thema
  • Was sind mineralische Abfälle / Nicht-Abfälle?
  • Regelungsbereiche

11.15 Kaffeepause

11.30

  • Abfallrechtliche Regelungen (DepVerwV, LAGA...)
  • Bergrechtliche Regelungen (Verfüllrichtlinie)
  • Bodenschutzrechtliche Regelungen (BBodenSchV)
  • Wasserrechtliche Regelungen (Geringfügigkeitsschwelle)

13.00 Mittagspause

14.00 Konzeptionsvergleich der verschiedenen Regelungsansätze

  • Schnittmenge der derzeitigen Regelungen
  • Probenahme und Analytik

15.15 Kaffeepause

15.30 Fazit aus den derzeitigen Regelungen

  • Was muss wann beachtet werden?
  • Übergreifende Lösungsansätze
  • Wie sehen derzeit die Planungen auf der Bundesebene aus?
  • Ausblick und Abschlußdiskussion

17.00 Ausgabe der Zertifikate

Ende der Veranstaltung


Ihre Referenten


Bau-Ing. Marion Peine, Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden

Dipl. Geol. Gerd Darschin, Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden

Dipl. Umweltwiss. Peter Wagner, Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden

In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)