Elektrische Gefährdungen rechtssicher dokumentieren

Sichern Sie sich mit der Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 für den Ernstfall ab!

Das ArbSchG und u.a. die BetrSichV fordern Gefährdungsbeurteilungen, ohne die Sie im Schadensfall schlechte Karten haben.

Betreiber von elektrischen Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen müssen im Problemfall eine Gefährdungsbeurteilung vorlegen können. Dabei sind auch gefährliche Wechselwirkungen zu bewerten und zu minimieren, die durch Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Mitarbeiterqualifikation und Umgebungseinflüsse entstehen können.

Unser Referent führt Sie in diesem Workshop in die Systematik der Gefährdungsbeurteilung ein und zeigt Ihnen, den gewonnenen Handlungsfreiraum sinnvoll zu nutzen. Trainieren Sie mit ihm intensiv die praktische Umsetzung der gesetzlichen Forderungen.


Lösung Ihrer Probleme zur Gefährdungsbeurteilung


Bringen Sie Problemstellungen aus Ihrem Betrieb mit und lösen Sie sie hier unter kompetenter Anleitung! Natürlich präsentiert Ihnen der Referent zudem viele spannende Beispiele aus der Praxis, die Ihnen zeigen, worauf Sie in Ihrem Unternehmen besonders achten sollten.


Ihr Nutzen


  • Sie verstehen die Systematik von Gefährdungsbeurteilungen und erkennen: einfacher als befürchtet!
  • Sie üben an realen Beispielen – auf Wunsch aus Ihrem Betrieb – und kehren mit konkreten Ergebnissen in Ihr Unternehmen zurück.
  • Sie gewinnen wertvollen Handlungsspielraum bei der Festlegung von Prüffristen und Prüfumfang.
  • Sie erhalten eine Handlungsanleitung für die Erstellung der notwendigen Dokumente.

Die Schwerpunkte


  • Grundlegende Vorgehensweise
  • Gefährdungsbeurteilung nach: ArbSchG und BetrSichV (TRBS 1111, TRBS 1201, TRBS 1203, TRBS 2210)
  • Die kombinierte Gefährdungsbeurteilung
  • Welche Unterlagen müssen erzeugt werden?
  • Wer darf Gefährdungsbeurteilungen durchführen?
  • Worauf kommt es bei der Vergabe von Gefährdungsbeurteilungen an externe Dienstleister an?
  • Hilfen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung

Ihr Referent



Teilnehmerkreis


Führungskräfte, Verantwortliche für die Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, Elektrofachkräfte und Sicherheitsfachkräfte

 

Hinweis

Dieser Workshop gilt als jährliche Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 BGV A1!

Teilnehmerbegrenzung

Kleine Gruppen, großer Nutzen: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!