Als Datenschutzbeauftragten sind Sie täglich mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Ob es nun um die Fachgebiete Recht, Technik oder Organisation geht – Sie müssen stets auf alle Fragen die richtige Antwort parat haben. In unserem zweitätigen Einsteigerseminar bekommen Sie den dafür notwendigen Überblick. Mit diesem Basiswissen sind Sie für Ihre täglichen Aufgaben gut gerüstet.
Das Seminar wurde nach dem Motto "So viel Theorie wie nötig, so viel Praxis wie möglich" konzipiert. Viele Beispiele aus Unternehmen machen es Ihnen leicht, Zusammenhänge zu verstehen. Sie profitieren zudem von der umfassenden Erfahrung des Dozenten als Datenschutzbeauftragten. Ein weiterer Vorteil: Sie haben Gelegenheit, typische Probleme mit den anderen Teilnehmern zu besprechen und gemeinsam mit dem Referenten zu lösen.
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Machen Sie sich dieses Seminar zunutze: Sie sind in kürzester Zeit mit Ihren Rechten, Pflichten und Aufgaben vertraut. Gleichzeitig erwerben Sie die Fachkunde, die § 4f II 1 BDSG verlangt. |
Datenschutzbeauftragte, die am Beginn ihrer Tätigkeit stehen!
28.02.2012 - 29.02.2012
München
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24.04.2012 - 25.04.2012
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09.05.2012 - 10.05.2012
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12.06.2012 - 13.06.2012
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18.09.2012 - 19.09.2012
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23.10.2012 - 24.10.2012
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27.11.2012 - 28.11.2012
Frankfurt
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Web-Code:
9102
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
Ihr Leistungspaket:
Ideal als Inhouse-Seminar für Ihre Marketing-, IT- und Personalabteilung sowie den Betriebsrat! |
WEKA Inhouse-Seminar
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Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Seminar tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftrag-
ten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Daten-
schutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstal-
tungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“