Recht, Technik, Organisation – als Datenschutzbeauftragter müssen Sie in diversen Fachgebieten "zu Hause sein" – und unterschiedlichste Herausforderungen bewältigen. Verschaffen Sie sich das notwendige
Know-how in diesem Einsteigerseminar: Hier eignen Sie sich in nur zwei Tagen das Basiswissen an, das Sie in Ihrem Alltag laufend brauchen.
Das Seminar wurde nach dem Motto "So viel Theorie wie nötig, so viel Praxis
wie möglich" konzipiert. Viele Beispiele aus Unternehmen machen es Ihnen
leicht, Zusammenhänge zu verstehen. Sie profitieren zudem von der umfassenden Erfahrung des Dozenten als Datenschutzbeauftragten. Ein weiterer Vorteil: Sie haben Gelegenheit, typische Probleme mit den anderen Teilnehmern zu besprechen.
Machen Sie sich das Seminar daher zunutze: Sie sind in kürzester Zeit mit Ihren Rechten, Pflichten und Aufgaben vertraut. Gleichzeitig erwerben Sie die Fachkunde, die § 4f II 1 BDSG verlangt.
Erster Tag:
Zweiter Tag:
Wolfram Becker, Frankfurt/Main
ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter (GDDcert.), selbstständiger Berater für Datenschutz und Datensicherheit, anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch) beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Mitglied in der "Fachgruppe Externe" der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD).
Datenschutzbeauftragte mit geringen oder keinen Fachkenntnissen bzw. Datenschutzbeauftragte, die ihr Wissen auffrischen wollen oder müssen
07.09.2010 - 08.09.2010
Köln
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28.10.2010 - 29.10.2010
Hamburg
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07.12.2010 - 08.12.2010
Stuttgart
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22.03.2011 - 23.03.2011
Offenbach
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12.05.2011 - 13.05.2011
Hamburg
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30.05.2011 - 31.05.2011
München
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05.07.2011 - 06.07.2011
Karlsruhe
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22.09.2011 - 23.09.2011
Leipzig
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10.11.2011 - 11.11.2011
Stuttgart
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08.12.2011 - 09.12.2011
Berlin
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Web-Code:
9102
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00–17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten: |
WEKA Inhouse-Seminar
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Mit Ihrer Teilnahme an diesem Workshop tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG:
"Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungenzu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen."