Grundlehrgang zur befähigten Person für die Prüfung von Druckgeräten, Bad Dürkheim 12.03.2012 - 16.03.2012

Druckgeräte und Rohrleitungen müssen – laut § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – vor Inbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen von einer „befähigten Person“ mit entsprechendem Qualifikationsnachweis geprüft werden. Dieser Nachweis ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen.

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Druckgeräte

Lehrgang
 Grundlehrgang zur befähigten Person für die Prüfung von Druckgeräten

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Tagung
 Fachtagung Druckgeräte 2012

Erfahrungsaustausch für befähigte Personen (ESK)

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