Die neuen Arbeitsstätten-Regeln (ASR)  

Erfahren Sie alles, was Sie über das neue technische Regelwerk wissen müssen!

Mit dem Inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenverordnung im Jahr 2004 hat man die Gültigkeit der alten Arbeitsstätten-Richtlinien auf August 2010 beschränkt. Gleichzeitig wurde ein beratender Ausschuss (ASTA) beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingerichtet, der auch das neue untergesetzliche Regelwerk, die Arbeitsstätten- Regeln, bis dahin erarbeiten sollte.

Viel hat der ASTA bis dato erreicht, aber seine Arbeit ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb wurde die Gültigkeit der Richtlinien dort, wo es noch keine neuen Regeln gibt, bis Ende 2012 verlängert.

Doch was hat sich mit den neuen Arbeitsstätten- Regeln wirklich geändert? Ist die Arbeit für die Entscheidungsträger, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte und die Aufsichtsbehörden einfacher geworden oder haben wir hier ein weiteres Beispiel für eine „Verschlimmbesserung“ der rechtlichen Bestimmungen?

Viele Fragen sind offen und als Verantwortlicher im Arbeitsschutz sollten Sie die Antworten kennen. Erfahren Sie hier an nur einem Tag, was wichtig ist und was Sie über die ASR wissen sollten.


Ihr Nutzen


  • Sie gewinnen einen sicheren Überblick über die neuen rechtlichen Grundlagen.
  • Sie erkennen die Systematik, die hinter dem neuen untergesetzlichen Regelwerk steht.
  • Sie verstehen die Hintergründe, die für die Gestaltung des neuen Regelwerks von Bedeutung waren.
  • Sie können entscheiden, ob die Arbeitsstätten- Regeln in Ihrem Betrieb Anwendung finden können oder ob eigene Wege angezeigt sind.
  • Sie identifizieren optimierte Strategien für die Berücksichtigung der Arbeitsstätte in Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Die Schwerpunkte


  • Einführung in die Thematik
    – ASR bleibt ASR, nur die Abkürzung ist gleich geblieben
    – Was bedeutet die neue Rechtssicherheit für den Arbeitgeber?
    – Welche Bedeutung haben die alten Arbeitsstätten-Richtlinien noch?
  • ASTA – Ausschuss für Arbeitsstätten
    – Prioritätensetzung bei der Erarbeitung der neuen ASR
    – Welche neuen ASR sind schon in Kraft getreten? – Ein Überblick
  • Praktische Erarbeitung einer Arbeitsstätten-Regel in Gruppenarbeit
    – Kompromissfindung für ein allgemein gültiges Regelwerk an verschiedenen Beispielen – Ein Vergleich mit den vom ASTA beschlossenen Arbeitsstätten-Regeln
  • Auswirkungen auf die Praxis
    Arbeitsstätte und Gefährdungsbeurteilung – ein direkter Zusammenhang – Was bedeuten gleiche Sicherheit und gleicher Gesundheitsschutz für die Beschäftigten?
  • Ausblick/Weitere Arbeiten
    – Welche ASR werden noch kommen? – Welche ASR werden nicht kommen?
  • Abschlussdiskussion

Ihr Referent

Palm, Klaus , Dipl.-Ing.

Fulda,
Dezernatsleiter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik beim Regierungspräsidium Kassel, Bad Hersfeld; Vertreter der Bundesländer als stellvertretendes Mitglied im ASTA

Teilnehmerkreis


Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsmediziner und Betriebsärzte, Betriebsleiter, Betriebs- und Personalräte sowie weitere Personen mit Funktionen im betrieblichen Arbeitsschutz, wie z.B. Mitglieder eines Arbeitssicherheitsausschusses