Der betriebliche Beauftragte für Leichtflüssigkeitsabscheider

Besuchen Sie diesen Sachkundelehrgang und erwerben Sie die für die monatliche Eigenkontrolle geforderte Sachkunde !

Neue deutsche Ergänzungsnorm 
DIN 1999-100 "Abscheideranlagen 
für Leichtflüssigkeiten"

Möchten Sie Betriebskosten einsparen und Straftaten und Odnungswidrigkeiten mit allen negativen Auswirkungen vermeiden?

Am 1. Oktober 2003 trat die europäische Norm EN 859-2 in Kraft, die inzwischen um die deutsche Ergänzungsnorm DIN 1999-00 ergänzt wurde.

Damit gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage, die den Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen endlich übergreifend regelt; die Individuallösungen der einzelnen Kommunen gehören nunmehr der Vergangenheit an.

Wichtig zu wissen ist, dass die alleinige Orientierung an der EN 858 keine hinreichende Genehmigungsgrundlage bietet. Leichtflüssigkeitsabscheider sind nur dann genehmigungsfähig, wenn EN 858 und DIN 1999-100 gemeinsam angewendet werden, die strengeren Regeln der nationalen Norm also gleichfalls berücksichtigt werden.

Auf der Basis dieser Gesetzesänderung bekommen die Betreiber die Möglichkeit die maximale Entleerungsfrist von
5 Jahren auszuschöpfen, die Kosten deutlich zu verringern und außerdem ihr betriebliches Haftungsrisiko beachtlich zu senken, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • monatliche Eigenüberwachung,
  • halbjährliche Fremdüberwachung und
  • fünfjährige Genralinspektion Ihrer Leichflüssigkeitsabscheideranlage


Ihr Nutzen 

  • Sie lernen Ihre gesetzliche Verantwortung als Betreiber eines Leichtflüssigkeitsabscheiders kennen.
  • Sie können nach dem Kurs den Abscheider ordnungsgemäß und optimiert dimensionieren.
  • Sie erhalten Tipps zur Auswahl eines optimalen Abscheidertyps für Ihre Betriebszwecke und zur Reduktion der Kosten für die Abfallbeseitigung.
  • Sie nehmen einen Vorschlag für das vorschriftsmäßige Führen und Aufzeichnen der Prüfnachweise auf Diskette mit. - Sichern Sie sich Ihr praxisnahes Know-How in diesem Lehrgang!


Agenda

09.00 Begrüßung, Einführung in das Thema

Helmut Schreier, Sachverständigen-Organisation, Bergisch-Gladbach

09.15 Vorstellungsrunde, Interessenlage und Motivation der Teilnehmer/innen

09.25 Gesetzliche Grundlagen

  • Das Wasserhaushaltsgesetz, Indirekteinleiterbedingungen/Gefährliche Stoffe in Verbindung mit dem Abscheiderbetrieb
  • Die Abwasserherkunftsverordnung
  • Kfz-Betriebe als Abwasseranfallstellen

Dipl.-Ing.(FH) W. Müller, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, HLUG, Wiesbaden


10.25
Kaffeepause


10.35 WHG, HWG, Abscheideranlagen als VAwS-Anlagen

  • Technische Regeln, DIN 1999 Teil 2

Dipl-Ing. Uwe-Richter, TÜV-Hessen

11.00 Abscheiderinhalte und ihre Verwertung/Beseitigung/Schnittstellen mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

  • Der Betreiber und seine Pflichten
  • Die Delegation auf Sachkundige

Dipl.-Geogr. Stefan Gessenich, Umweltinstitut


11.30
Mittagessen


Abscheidertypen, Prinzipien der Wirksamkeit

12.30 I. Abscheidertypen

Heinz Ihne, Geschäftsführer AWAS Abwasseranlagen-Systeme, Wilnsdorf

13.00 II. Statische Abscheidertypen

Bernd Havenstein, Rhebau - Lösungen für den Gewässerschutz, Haan/Dormagen

13.30 III. Abscheidertypen

Dipl.-Ing. Gerda Diefenbach, 3A Abwassertechnik

14.00 Fragen, Diskussion


14.15
Kaffeepause


14.30 Welches System für welches Problem?

  • Die systematische Suche nach der optimierten Lösung

Helmut Schreier, Sachverständigen-Organisation, Bergisch-Gladbach

15.00 Sachgerechte Bedarfsermittlung für den Anwendungsfall

  • Ordnungsgemäße Dimensionierung
  • Berechnungsgrundlagen, Beispiele

Dipl-Ing. Uwe-Richter, TÜV-Hessen

15.30 Multiple Choice-Prüfung

16.00 Erfahrungsaustausch, offene Fragen

16.30 Ergebnis der Prüfung - Ausgabe der Zertifikate 



Teilnehmerkreis 

Für alle Betriebe mit Leichtflüssigkeitsabscheidern, wie z.B.

  • metallverarbeitende Industrie und Gewerbe,
  • Tankstellen, Reparaturwerkstätten und Kfz-Waschanlagen,
  • Entsorger und Speditionen (Lkw-Waschplätze, betriebsinterne Werkstätten,Bereitstellungsplätze).

Planer, Architekten und Bauherren sowie Facility-Manager von Industrieanlagen benötigen den Kurs ebenfalls.

Der Lehrgang dient auch als Fortbildung für Umweltbeauftragte und Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz.

Newsletter

Termine & Orte

27.10.2010
Offenbach
buchen

Web-Code:
7124

Dauer: 1-tägig
09:00-16:30 Uhr

Teilnahmegebühr:
398,- EUR
zzgl. 19% MwSt.



Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten:
Pausengetränke



WEKA Inhouse-Seminar
anfragen

Sachkundenachweis

Erwerb der für die monatliche Eigenkontrolle geforderte Sachkunde mit Teilnahmezertifikat!


In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)

Mit der Bahn ab € 109 zur Veranstaltung

Beratung und Anmeldung