| Buchen Sie diesen Workshop zusammen mit dem Workshop „Internationaler Datentransfer“ für nur 1.490 Euro zzgl. MwSt.: Sie sparen 190,– Euro! |
Dieser zweitägige Workshop macht Sie mit den zentralen Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten vertraut. Sie bekommen sowohl einen detaillierten Zeitplan als auch die nützlichen Tipps eines erfahrenen Experten: Wolfgang A. Schmid zeigt Ihnen, wann Sie welche Datenschutzaufgaben wie bewältigen können.
Besonders nützlich: Sie erarbeiten im Workshop Ihr unternehmensspezifisches Datenschutzhandbuch.
Das konzentrierte praktische Training werden Sie im Alltag schnell zu schätzen wissen, denn zurück im Unternehmen erledigen Sie Ihre Aufgaben zügig, souverän und kompetent.
Erster Tag:
Zweiter Tag:
Wolfgang A. Schmid, Augsburg
Fachanwalt für IT-Recht, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Datenschutz und bildet seit 2004 Datenschutzbeauftragte bei verschiedenen Bildungsträgern aus. Neben seiner beruflichen Tätigkeit in den Bereichen IT-Recht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht ist er bei verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Datenschutzbeauftragte mit erster praktischer Erfahrung im Amt und Grundkenntnissen der einschlägigen Bestimmungen
15.09.2010 - 16.09.2010
Hamburg
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19.10.2010 - 20.10.2010
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01.12.2010 - 02.12.2010
Bonn
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23.02.2011 - 24.02.2011
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05.04.2011 - 06.04.2011
Hamburg
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24.05.2011 - 25.05.2011
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29.06.2011 - 30.06.2011
München
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27.09.2011 - 28.09.2011
Köln
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16.11.2011 - 17.11.2011
Stuttgart
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Web-Code:
9104
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00-17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten:
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WEKA Inhouse-Seminar
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Mit Ihrer Teilnahme an diesem Workshop tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG:
"Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwort-
liche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-
veranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen."