Das deutsche Wasserrecht hat sich stark gewandelt: Das neue WHG und die neue VUmwS sind seit Anfang 2010 in Kraft. Leider hat gerade die Anlagenverordnung keine Klarheit geschaffen, was die zu erwartenden technischen Änderungen angeht, da es sich lediglich um eine Übergangsverordnung handelt. Bei der nun erst für Ende 2012 angekündigten konkretisierten Fassung zeichnet sich bereits ab, dass sich gravierende Änderungen bei der Bewertung der Sicherheitskonzepte, der Prüfung und den behördlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen ergeben werden. Sie sollten diese Entwicklungen für Ihren Betrieb rechtzeitig bewerten.
Erfahren Sie in diesem Seminar, wo die einzelnen Vorhaben stehen, was sich ändert und worauf Sie – speziell im Hinblick auf die bisherigen landesrechtlichen Regelungen – achten müssen. Zudem gibt Ihnen der Referent praktische Tipps für die Umsetzung. So können Sie die neue Gesetzeslage kompetent beurteilen und die richtigen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen einleiten.
Umweltbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Planungs- und Ingenieurbüros, Sachverständige
22.05.2012
Düsseldorf
buchen
25.09.2012
Wiesbaden
buchen
Web-Code:
7116
Dauer: 1-tägig
09:00-17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
590,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
|
WEKA Inhouse-Seminar
anfragen
Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Ausführliche Besprechung der neuen VUmwS!