Das deutsche Wasserrecht hat sich stark gewandelt: Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist im März 2010 in Kraft getreten, und ebenfalls für das Jahr 2010 ist die neue Anlagenverordnung (VUmwS) des Bundes zu erwarten. Diese Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen soll die bisherigen Länderregelungen (VAwS) ablösen.
Das neue WHG und besonders die neue VUmwS bringen zum Teil gravierende Änderungen für die Betriebe mit sich, die Sie für Ihr Unternehmen rechtzeitig bewerten sollten.
In diesem Seminar macht Sie der Referent mit allen wichtigen Neuerungen vertraut. Er zeigt Ihnen, wo die einzelnen Vorhaben stehen, was sich konkret ändert und worauf Sie - gerade im Hinblick auf die bisherigen landesrechtlichen Regelungen - achten müssen. Zudem bekommen Sie wertvolle Tipps für die praktische Umsetzung. So können Sie die Auswirkungen der veränderten Gesetzeslage auf Ihre Organisation fundiert beurteilen und die richtigen Maßnahmen einleiten.
Der Inhaber eines Ingenieurbüros befasst sich schwerpunktmäßig mit Prüfungen und Gutachten im Anlagenbau und ist Berater für Projektmanagement. Er hat langjährige Erfahrungen als Sachverständiger für VAwS-Anlagen und Abscheider.
Umweltbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Mitarbeiter von Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Planungs- und Ingenieurbüros sowie Sachverständige
02.09.2010
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Web-Code:
7116
Dauer: 1-tägig
09:00-17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
490,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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