Das Kernstück des deutschen Abfallrechts, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, wird ab Juni 2012 durch ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. Der Titel ist Programm: Nicht mehr die Entsorgung von Abfällen, sondern ihre Kreislaufführung steht im Vordergrund. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten von Abfallerzeugern und -besitzern. Deshalb sollten Sie diese Neuerungen kennen, verstehen und in Ihrem Betrieb möglichst schnell darauf reagieren.
Dr. jur. Olaf Kropp stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen vor und zeigt, was an bewährten Strukturen und Elementen in das Gesetz übernommen wurde. Mit der langjährigen Erfahrung eines Abfallrechtsexperten gibt er Ihnen genau die Empfehlungen und Tipps, die Sie jetzt brauchen, um das neue Gesetz in Ihrem Betrieb zügig und sicher umzusetzen.
Abfallbeauftragte und -verantwortliche, Umweltbeauftragte, leitende Mitarbeiter in den Umwelt- und Sicherheitsabteilungen, Leitungs- und Aufsichtspersonal, Sachverständige, gewerbliche Abfallerzeuger, beauftragte Personen in Entsorgungsunternehmen und Berater
22.05.2012
Wiesbaden
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20.11.2012
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Web-Code:
7131
Dauer: 1-tägig
09:00-17:00
Teilnahmegebühr:
590,00 EUR
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