Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)  

Hier erfahren Sie, wie sich das neue Gesetz auf die betriebliche Praxis auswirkt!

Das Kernstück des deutschen Abfallrechts, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, wird ab Juni 2012 durch ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz abgelöst. Der Titel ist Programm: Nicht mehr die Entsorgung von Abfällen, sondern ihre Kreislaufführung steht im Vordergrund. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Pflichten von Abfallerzeugern und -besitzern. Deshalb sollten Sie diese Neuerungen kennen, verstehen und in Ihrem Betrieb möglichst schnell darauf reagieren.


Empfehlungen und Tipps rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz



Dr. jur. Olaf Kropp stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen vor und zeigt, was an bewährten Strukturen und Elementen in das Gesetz übernommen wurde. Mit der langjährigen Erfahrung eines Abfallrechtsexperten gibt er Ihnen genau die Empfehlungen und Tipps, die Sie jetzt brauchen, um das neue Gesetz in Ihrem Betrieb zügig und sicher umzusetzen.


Ihr Nutzen


  • Sie erhalten den Überblick über das neue KrWG mit all seinen Neuerungen und den bewährten Elementen aus dem KrW-/AbfG.
  • Sie kennen die Auswirkungen der europäischen Vorschriften auf die nationale Gesetzgebung.
  • Sie wissen, welche Neuregelungen speziell Ihren Betrieb betreffen.
  • Sie entscheiden rechtssicher, wie und wo Sie künftig Abfälle verwerten oder beseitigen.
  • Sie erarbeiten rechtskonforme Anweisungen für den Umgang mit Abfällen im Betrieb.

Die Schwerpunkte


  • Weshalb gibt es das neue KrWG?
    Ziele, Hintergrund, Entstehungsgeschichte
  • Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
    Verkündung, Inkrafttreten, Übergangsregelungen
  • Für wen und was gilt das Gesetz?
    Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen, Anwendbarkeit bei Grundstücken und Gebäuden, Abfallbegriff, Ende der Abfalleigenschaft, Nebenprodukte, Abgrenzung zu REACH
  • Welche neuen Rechtspflichten treffen die Abfallerzeuger und -besitzer?
    Begriff des Erzeugers und Besitzers, neue Abfallhierarchie, Verwertungsarten, Entsorgungs- und Überlassungspflichten, Umfang und Dauer der abfallrechtlichen Verantwortung
  • Wem „gehört“ künftig der Abfall?
    Abgrenzungen der Zuständigkeit von Kommunen und privaten Entsorgungsunternehmen, Wertstofftonne, Beleihung Dritter
  • Welche Pflichten treffen die Hersteller und Vertreiber von Produkten?
    Produktverantwortung, verordnete und freiwillige Rücknahme
  • Wo und wie dürfen Abfälle künftig entsorgt werden?
    Zulassung von Entsorgungsanlagen, Abfallwirtschaftsplanung
  • Was ist bei gefährlichen Abfällen zu beachten?
    Allgemeine Überwachung, elektronische Nachweis- und Registerführung, Vermischungsverbote
  • Welche neuen Genehmigungserfordernisse gibt es?
    Neuregelung des Abfalltransportrechts, Eingriffsmöglichkeiten bei Entsorgungsfachbetrieben

Ihr Referent


Kropp, Olaf, Dr. jur.

Justiziar der Sonderabfall-Management- Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (SAM) und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder (AGS), beide in Mainz

Teilnehmerkreis


Abfallbeauftragte und -verantwortliche, Umweltbeauftragte, leitende Mitarbeiter in den Umwelt- und Sicherheitsabteilungen, Leitungs- und Aufsichtspersonal, Sachverständige, gewerbliche Abfallerzeuger, beauftragte Personen in Entsorgungsunternehmen und Berater

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Termine & Orte

22.05.2012
Wiesbaden
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20.11.2012
Düsseldorf
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Web-Code:
7131

Dauer: 1-tägig
09:00-17:00

Teilnahmegebühr:
590,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.



Ihr Leistungspaket:

  • 1 x Mittagessen inkl. Getränk
  • Teilnahmebescheinigung
  • Seminarunterlagen

 



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