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Mit Löschübung! |
Brandschutzhelfer nehmen im Betrieb in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgaben des Brandschutzes wahr. Sie unterstützen sowohl den Unternehmer als auch den Brandschutzbeauftragten dabei, um Brandgefahren abzuwenden und Haftungsrisiken zu minimieren.
Um diese Aufgaben sicher und verantwortungsbewusst erfüllen zu können, um bei Feuer
gelassen und souverän zu handeln, benötigen Mitarbeiter eine solide Ausbildung und
regelmäßige Nachschulung.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern sowie die Schulungsnotwendigkeit leiten sich ab
aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung, Gesetz zur Kontrolle
und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), BGV A1, BGI 560 sowie BGR 133.
Die Schulung vermittelt in Theorie und Praxis das relevante Grundlagenwissen für das
Erkennen sowie den Umgang mit Gefahren, darüber hinaus die notwendigen Kenntnisse zur
Brandverhütung sowie zur Einleitung der erforderlichen Sofortmaßnahmen.
Die gemeinsame Löschübung macht fit für den Ernstfall.
Geeignet als Grundlagenausbildung und zur Auffrischung, auch anstelle der jährlichen
Unterweisung im Betrieb.
Die Schwerpunkte