Die Zeit bis zum Start der Betriebsratswahlen am 1. März 2010 läuft. Bis dahin muss die Wahlvorbereitung schon erledigt sein. Da kommen nicht wenige Aufgaben auf Sie zu: Kandidaten müssen gefunden werden, der Wahlvorstand ist zu bestellen, Wählerlisten sind zu erstellen und und und ...
Bei jeder Wahl taucht zudem eine Menge von Fragen auf (Man macht das ja nicht ständig!): Wer darf wählen? Wer kann gewählt werden? Wer trägt die Kosten? Welche Fristen müssen beachtet werden? Welche formalen Vorschriften sind einzuhalten? Welche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Wahl?
Mit dem Besuch dieses Seminars bringen Sie Ihr Wissen zum vereinfachten Wahlverfahren in nur zwei Tagen auf den neuesten Stand.
Bitte beachten Sie:
Das vereinfachte Wahlverfahren ist in Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern zwingend vorgeschrieben und wird für Betriebe mit 51 bis 100 Arbeitnehmern empfohlen.
Peter Krywko, München
Rechtsanwalt und Dozent mit Schwerpunkt Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Das Seminar richtet sich an Betriebsräte und Wahlvorstände, die für die Einleitung und Durchführung von Betriebsratswahlen verantwortlich sind.
Dieses Angebot ist zur Zeit ausschließlich als Inhouse-Seminar buchbar!
Das Seminar ist nach
§ 37 Abs. 6 BtrVG für den genannten Teilnehmerkreis erforderlich!
Nach § 20 Abs. 3 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahlvorbereitung zu tragen (darunter fallen Seminar-
kosten und die Freistellung für den Seminarbesuch).