Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz – Immissionsschutzbeauftragter

Staatlich anerkannter viertägiger Zertifikatslehrgang zum Erwerb der Fachkunde nach der 5. BImSchV und den LAI-Richtlinien

Ein Immissionsschutzbeauftragter ist nach § 53 des BImSchG zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. In Anhang I der 5. Bundesimmissionsschutzverordnung sind alle genehmigungsbedürftigen Anlagen aufgeführt. Die Beauftragung bzw. Bestellung hat der Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen, die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Beauftragten liegen im Wesentlichen in der Beratung und Information. Ist kein Störfallbeauftragter bestellt, hat der Immissionsschutzbeauftragte auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG).

Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten haben Sie Sonderkündigungsschutz, können also nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 58 BImSchG).


Ihr Nutzen


  • Sie sind über die rechtlichen Grundlagen und Ihre Aufgaben als Immissionsschutzbeauftragter umfassend informiert.
  • Sie kennen das Haftungsrisiko und die Verantwortung, die Sie in dieser wichtigen Position tragen.
  • Sie führen Genehmigungsverfahren einwandfrei durch.
  • Sie wissen, wie die Vorschriften zur Anlagensicherheit in der Praxis konkret umgesetzt werden müssen.

Die Schwerpunkte


  • Einführung in das BImSchG und seine Verordnungen: Begriffsdefinitionen, Systematik, Inhalte
  • Deutsches Immissionsrecht – europäische Regelungen; Umsetzungssystematik
  • Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten aus Sicht des Unternehmens: Pflichten, Rechte, Chancen, Hindernisse
  • Energieeinsparung ist Immissionsschutz: sparsamer, effizienter Energieeinsatz, Einsparpotenziale in Büro/Produktion
  • TA Luft: Geltungsbereich, Anwendungssystematik; Emissionsüberwachung und Immissionsminderung
  • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, Verfahren zur Wiedergewinnung und -verwertung
  • Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten im betrieblichen Umweltschutz
  • Chemische und physikalische Eigenschaften von Stoffen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen im vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz
  • Geräusche, Lärm: Wirkung auf den Menschen, Definition akustischer Größen, TA Lärm
  • Erschütterungen: Wirkung auf den Menschen, Messung und Beurteilung
  • Grundlagen des Abfallrechts: Einstufung, Vermeidung, schadstofflose Verwertung; Abfallwirtschaft im Kraftwerk
  • Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG: Antragsunterlagen, Verfahrensablauf, Rechtsschutz
  • Abwasserprobleme bei BImschG-genehmigten Anlagen – Fallbeispiele
  • Technische Maßnahmen zur Minderung von Lärmemissionen – Fallbeispiele
  • Lärmkarten im gebietsbezogenen Lärm- und Immissionsschutz

Ihre Referenten


  • Prof. Dr.-Ing. Anke Bockreis
  • Prof. Dr.-Ing. Ulrich Glinka
  • Rainer Heep
  • Dipl.-Ing. Martin Heirich
  • Roland Jöckel
  • Hans Dieter Kuhl
  • Dipl.-Ing. Tillmann Küpper
  • Hans-Joachim Milz
  • Dipl.-Ing. Norbert Nowak
  • Dipl.-Phys. Andreas Schütte
  • Manfred Stotz
  • Dipl.-Ing. Manfred Szczesny
Der Lehrgang wird in Kooperation mit dem Umweltinstitut Offenbach durchgeführt.

Teilnehmerkreis


Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragten) bestellt werden sollen

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Termine & Orte

20.08.2012 - 23.08.2012
Offenbach
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12.11.2012 - 15.11.2012
Offenbach
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Web-Code:
7110

Dauer: 4-tägig
1.Tag: 10:00–17:15 Uhr
2.Tag: 08:30–17:30 Uhr
3.Tag: 08:30-18:00 Uhr
4.Tag: 08:30–17:00 Uhr

Teilnahmegebühr:
1.290,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.



Ihr Leistungspaket:

  • Pausenverpflegung
  • Zertifikat



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