Ein Immissionsschutzbeauftragter ist nach § 53 des BImSchG zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. In Anhang I der 5. Bundesimmissionsschutzverordnung sind alle genehmigungsbedürftigen Anlagen aufgeführt. Die Beauftragung bzw. Bestellung hat der Betreiber der Anlage schriftlich vorzunehmen, die Tätigkeiten des Immissionsschutzbeauftragten sind präzise zu definieren. Die Aufgaben des Beauftragten liegen im Wesentlichen in der Beratung und Information. Ist kein Störfallbeauftragter bestellt, hat der Immissionsschutzbeauftragte auch Kontrollfunktionen hinsichtlich der verursachten Emissionen (§ 54 BImSchG).
Durch die Bestellung zum Immissionsschutzbeauftragten haben Sie Sonderkündigungsschutz, können also nur außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 58 BImSchG).
Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz (Immissionsschutzbeauftragten) bestellt werden sollen
20.08.2012 - 23.08.2012
Offenbach
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12.11.2012 - 15.11.2012
Offenbach
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Web-Code:
7110
Dauer: 4-tägig
1.Tag: 10:00–17:15 Uhr
2.Tag: 08:30–17:30 Uhr
3.Tag: 08:30-18:00 Uhr
4.Tag: 08:30–17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
1.290,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
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