Zwangsläufig müssen in einem Arbeitsverhältnis sehr viele persönliche Daten erhoben werden. Dies geschieht u.a., damit der Arbeitgeber problemlos Gehälter überweisen oder Steuern abführen kann. Daher lautet die entscheidende Frage also nur, wie muss der Datenzugang geregelt sein, damit die berechtigten Schutzinteressen von Beschäftigten nicht verletzt werden. Die Antwort darauf erhalten Sie in diesem Workshop.
Ein Schwerpunkt des Workshops sind die grundlegenden Prinzipien des Beschäftigtendatenschutzes, wie sie aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt wurden. Zusammen mit den neuen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im BDSG bilden sie Ihr Handwerkszeug, um auftretende Probleme im Unternehmen praxisnah lösen zu können.
Der zweite Schwerpunkt ist die Anwendung dieser Prinzipien und Arbeitsmethoden an praktischen Beispielen. Sie setzen das Gelernte selbst um und vertiefen so Ihre Kenntnisse.
Ein weiterer Aspekt ist die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat. Letzterer hat als „Anwalt“ der Beschäftigten die Pflicht, für den notwendigen Schutz der Persönlichkeitsrechte zu sorgen. Nur wenn in der Zusammenarbeit die Belange aller Beteiligten berücksichtigt werden, ist eine optimale und datenschutz ge-
rechte Nutzung der modernen Technologien möglich.
Datenschutzbeauftragte mit erster praktischer Erfahrung im Amt und Grundkenntnissen der einschlägigen Bestimmungen, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeiter der Rechtsabteilung sowie Personalchefs und qualifizierte Mitarbeiter der Personalabteilung
27.03.2012 - 28.03.2012
Frankfurt
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05.06.2012 - 06.06.2012
München
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27.09.2012 - 28.09.2012
Stuttgart
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20.11.2012 - 21.11.2012
Berlin
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Web-Code:
9108
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00 - 17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
Ihr Leistungspaket:
Ideal als Inhouse-Seminar, für alle Schnittstellen in Ihrem Unternehmen! |
WEKA Inhouse-Seminar
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Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Workshop tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde als Datenschutzbeauftragter bei.