Befähigte Personen und Verantwortliche im Explosionsschutz
Siehe Lastenheft Version 1.2 Seite 33
Beschreibung Seminar
Spätestens dann, wenn Mitarbeiter häufig oder lange erkrankt sind, wird
das Thema Krankheit und Fehlzeiten im Betrieb heiß diskutiert. Jetzt
heißt es für den Betriebsrat, kompetent einzugreifen, damit die
richtigen Maßnahmen ergriffen werden.
Die beiden zentralen Bausteine dafür vermittelt dieses Seminar: Die
genaue Kenntnis des Kündigungsrechtlichts und das immer wichtigere
Thema Prävention.
Mit dem § 87 BetrVG hat gerade hier der Gesetzgeber es dem Arbeitgeber
und dem Betriebrat überlassen, gemeinsam das konkrete Verfahren zu
gestalten. Schwerpunkt des Seminars ist daher die Frage, wie der
Betriebsrat in seinem Betrieb diesen Prozess anstößt und im Sinne der
Mitarbeiter fördert.
Es werden mit den Teilnehmern umsetzbare Konzepte sowie
Betriebsvereinbarungen zu den Themen Krankenrückkehrgespräche,
Gesundheitsschutz und -förderung, sowie betriebliches
Eingliederungsmanagement erarbeitet.
Das lernen Sie
- Wann hat eine Krankheit arbeitsrechtliche Konsequenzen?
- Wie kann ich als Betriebsrat reagieren?
- Wie kann der Betriebsrat zur Reduzierung der Krankenstände aktiv werden?
- Welche Instrumente stehen ihm dazu zur Verfügung?
- Welche Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
- Wie kann der Betriebsrat innerbetriebliche Ursachen für erhöhte Fehlzeiten erkennen?
Zu allen Bereichen werden detailliert die Sicht der Arbeitgebers und die Auswirkungen auf den Arbeitnehmer dargestellt.
Als Arbeitsunterlage erhalten alle Teilnehmer den "WEKA Kurzkommentar für Interessenvertreter" mit umfangreicher Gesetzessammlung auf CD-ROM.
Inhalte
- Krankheit und Arbeitsverhältnis
Was verbirgt sich genau hinter den Begriffen Arbeits-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Schwerbehinderung und Kuren?
- Anzeige - und Nachweispflichten bei Krankheit
Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer und was droht ihm bei Verstößen?
- Entgeltfortzahlungsanspruch
Wie berechnet sich die Entgelthöhe und was bewirkt der Forderungsübergang bei Haftung eines Dritten?
- Krankenrückkehrgespräche
Was ist erlaubt? Mit praktischen Übungen und Rollenspielen.
- Krankheitsbedingte Kündigung und Anhörung
Richtig reagieren bei Kündigungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, wegen Pflichtverletzung, wegen Vortäuschens einer Krankheit.
- Eingliederungsmanagement
Was hat der Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 SGB IX zu beachten? Wie kann der Betriebsrat hier gestaltend eingreifen?
- Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
Den Nutzen transparent machen: Diese Argumente überzeugen.
- Ursachen für Fehlzeiten im Betrieb
So stellen Sie frühzeitig einen konkreten Handlungsbedarf fest.
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates § 87 I Nr. 7 BetrVG
Welche Formen der Mitbestimmung gibt es und welche ist die richtige?
- Erstellen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung
Wie kann ein praxistaugliches Konzept verbindlich umgesetzt werden?
Referent
Rechtsanwältin Maria Lück, Autorin (z.B. AiB), war nach Studium der Rechts- und Sozialwissenschaften DGB-Rechtssekretärin
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende, Betriebsräte,
Personalausschussmitglieder und Schwerbehindertenvertreter mit
Grundkenntnissen im Arbeitsrecht und BetrVG, die sich schwerpunktmäßig
mit Fragen zu Krankheit und Gesundheitsförderung beschäftigen.
Die vermittelten Kenntnisse sind in der Regel gemäß § 37Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte erforderlich.