Befähigte Personen und Verantwortliche im Explosionsschutz

Siehe Lastenheft Version 1.2 Seite 33

Beschreibung Seminar

Spätestens dann, wenn Mitarbeiter häufig oder lange erkrankt sind, wird das Thema Krankheit und Fehlzeiten im Betrieb heiß diskutiert. Jetzt heißt es für den Betriebsrat, kompetent einzugreifen, damit die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.

Die beiden zentralen Bausteine dafür vermittelt dieses Seminar: Die genaue Kenntnis des Kündigungsrechtlichts und das immer wichtigere Thema Prävention.
Mit dem § 87 BetrVG hat gerade hier der Gesetzgeber es dem Arbeitgeber und dem Betriebrat überlassen, gemeinsam das konkrete Verfahren zu gestalten. Schwerpunkt des Seminars ist daher die Frage, wie der Betriebsrat in seinem Betrieb diesen Prozess anstößt und im Sinne der Mitarbeiter fördert.

Es werden mit den Teilnehmern umsetzbare Konzepte sowie Betriebsvereinbarungen zu den Themen Krankenrückkehrgespräche, Gesundheitsschutz und -förderung, sowie betriebliches Eingliederungsmanagement erarbeitet.

Das lernen Sie

  • Wann hat eine Krankheit arbeitsrechtliche Konsequenzen?
  • Wie kann ich als Betriebsrat reagieren?
  • Wie kann der Betriebsrat zur Reduzierung der Krankenstände aktiv werden?
  • Welche Instrumente stehen ihm dazu zur Verfügung?
  • Welche Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
  • Wie kann der Betriebsrat innerbetriebliche Ursachen für erhöhte Fehlzeiten erkennen?

Zu allen Bereichen werden detailliert die Sicht der Arbeitgebers und die Auswirkungen auf den Arbeitnehmer dargestellt.

Als Arbeitsunterlage erhalten alle Teilnehmer den "WEKA Kurzkommentar für Interessenvertreter" mit umfangreicher Gesetzessammlung auf CD-ROM.

Inhalte

  • Krankheit und Arbeitsverhältnis
    Was verbirgt sich genau hinter den Begriffen Arbeits-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Schwerbehinderung und Kuren?
  • Anzeige - und Nachweispflichten bei Krankheit
    Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer und was droht ihm bei Verstößen?
  • Entgeltfortzahlungsanspruch
    Wie berechnet sich die Entgelthöhe und was bewirkt der Forderungsübergang bei Haftung eines Dritten?
  • Krankenrückkehrgespräche
    Was ist erlaubt? Mit praktischen Übungen und Rollenspielen.
  • Krankheitsbedingte Kündigung und Anhörung
    Richtig reagieren bei Kündigungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, wegen Pflichtverletzung, wegen Vortäuschens einer Krankheit.
  • Eingliederungsmanagement
    Was hat der Arbeitgeber nach § 84 Abs. 2 SGB IX zu beachten? Wie kann der Betriebsrat hier gestaltend eingreifen?
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
    Den Nutzen transparent machen: Diese Argumente überzeugen.
  • Ursachen für Fehlzeiten im Betrieb
    So stellen Sie frühzeitig einen konkreten Handlungsbedarf fest.
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates § 87 I Nr. 7 BetrVG
    Welche Formen der Mitbestimmung gibt es und welche ist die richtige?
  • Erstellen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung
    Wie kann ein praxistaugliches Konzept verbindlich umgesetzt werden?

Referent

Rechtsanwältin Maria Lück, Autorin (z.B. AiB), war nach Studium der Rechts- und Sozialwissenschaften DGB-Rechtssekretärin

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Betriebsratsvorsitzende, Betriebsräte, Personalausschussmitglieder und Schwerbehindertenvertreter mit Grundkenntnissen im Arbeitsrecht und BetrVG, die sich schwerpunktmäßig mit Fragen zu Krankheit und Gesundheitsförderung beschäftigen.

Die vermittelten Kenntnisse sind in der Regel gemäß § 37Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte erforderlich.

Mit der Bahn ab € 109 zur Veranstaltung

Beratung und Anmeldung