Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen

Erwerben Sie die erforderlichen Fachkenntnisse in nur 2 Tagen!

Hebezeuge werden heute fast in allen Bereichen der gewerblichen Wirtschaft eingesetzt. Das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Bedienung dieser Arbeitsmittel muss daher oberste Maxime für den Arbeitgeber und seine Beschäftigten sein.

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Hebezeuge regelmäßig zu prüfen, die Prüfungen selbst festzulegen und durchzuführen – oder von einer „befähigten Person" durchführen zu lassen.

Soll Ihnen also die Aufgabe übertragen werden, erwerben Sie hier innerhalb von zwei Tagen die notwendigen Fachkenntnisse, die Sie zusammen mit Ihrer Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit zur Prüfung befähigen.

Die Abschlussprüfung direkt im Anschluss spart Ihnen Zeit und extra Prüfungskosten.

Ihr Nutzen

  • Sie kennen die wesentlichen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen.
  • Sie wissen genau, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten Sie als befähigte Person haben.
  • Sie lernen, was Sie bei der Wartung und Instandsetzung von Hebezeugen beachten müssen – und erhalten Tipps, wie Sie Problemfälle schnell in den Griff bekommen.
  • Sie erfahren alles Wissenswerte über sicherheitstechnische Aspekte.
  • Sie üben in Gruppen, Prüfungen vorschriftsgerecht zu dokumentieren.
  • Mit Ihrem Qualifikationsnachweis stellen Sie auch die rechtssichere Dokumentation in Ihrem Unternehmen sicher.

Die Schwerpunkte

  • Theorie und Hintergründe
    Aktuelle Zahlen, Sicherheitsaspekte, Unfallgefahren an Hebezeugen, Gefährdungsbeurteilung, Verantwortung und Haftung bei Prüfungen
  • Rechtliche Grundlagen
    BetrSichV, Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, Normen, technische Regeln
  • Befähigte Person
    Aufgaben, Rechte, Pflichten, Zuständigkeiten
  • Prüfung von Hebezeugen – Praxisteil
    Wartung, Pflege, Instandhaltung, Bauvorschriften, Baugruppen, Bauelemente, sicherheitstechnische Einrichtungen, Einweisung in die Prüfung, Dokumentationspflicht
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch
    Hilfestellung für die Praxis, typische Probleme mit Lösungsvorschlägen, ...
  • Schriftliche Abschlussprüfung
    Qualifikationsnachweis nach § 2 Abs. 7 BetrSichV und TRBS 1203

Ihr Referent

Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Salzgitter
Der langjährige Experte für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz und Mitarbeiter des Ingenieurbüros Voss, Friedberg, macht Sie fit für alle Aufgaben, Rechte, Pflichten – speziell als befähigte Person.

Teilnehmerkreis

Fachkräfte für Arbeitsicherheit, Betriebsleiter, Meister sowie Mitarbeiter, die mit der Auswahl, Prüfung, Wartung, Instandhaltung und dem Umgang mit Hebezeugen beauftragt sind.



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