Der Sicherheitsbeauftragte hat eine zentrale Rolle in der Sicherheitsarbeit eines Unternehmens: Er muss den Unternehmer bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Daneben soll er Anstöße für die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geben, die Mitarbeiter über mögliche Gefahren aufklären – und natürlich ist er vor Ort im Betrieb ein vielfach gefragter Ansprechpartner. Deshalb kommt es in dieser Funktion nicht nur auf Engagement und Zuverlässigkeit an, sondern auch auf die Kenntnis der Vorschriften und auf entsprechendes Fachwissen.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind nach § 22 des Sozialgesetzbuchs VII verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Je nach Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft sind sogar weitere Sicherheitsbeauftragte erforderlich. Aber auch in kleineren Unternehmen bewährt sich der Einsatz eines Sicherheitsbeauftragten: Hier konnte damit die Unfallhäufigkeit deutlich reduziert werden.
Dieser Lehrgang befähigt Ihre (angehenden) Sicherheitsbeauftragten für ihre verantwortungsvolle Aufgabe. Erfahrene Sicherheitsexperten machen mit den rechtlichen Anforderungen vertraut und zeigen an praktischen Beispielen, wie Sie die Sicherheitsarbeit mit Hilfe der Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Betrieb effektiv gestalten.
(Angehende) Sicherheitsbeauftragte, aber auch betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs- und Personalräte sowie am Arbeitsschutz Interessierte
26.06.2012 - 28.06.2012
Wuppertal
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23.10.2012 - 25.10.2012
Frankfurt/Main
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Web-Code:
7247
Dauer: 3-tägig
jeweils 09:00–17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
1.090,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.
Ihr Leistungspaket:
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WEKA Inhouse-Seminar
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hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.
Sie lernen am praktischen Beispiel, wie eine solche Begehung ablaufen muss und worauf Sie besonders achten sollten.