Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte gemäß Fortbildungsverpflichtung nach 5. BlmSchV

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre, an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen.


Schwerpunkte des Seminars

An zwei Tagen vermittelt dieses Aufbauseminar den Teilnehmern Änderungen der TA Luft, der TA Lärm sowie die Novellierung der Störfallverordnung. Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis.


Agenda

Erster Veranstaltungstag: 

10.00 Begrüßung

10.10 Aktuelles im Umweltrecht mit Verbindung zum Immissionsschutzrecht

11.15 Kaffeepause

12.15 Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV)

  • Umsetzung in die Praxis
  • Was haben die Anlagenbetreiber zu tun?
  • Worauf ist bei der Erklärung zu achten?
  • Abgrenzung zum Emissionshandel

Referent: Dipl.-Ing. Friedhelm Schulze, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden, Wiesbaden

13.15 Mittagspause

14.15 Beschleunigte Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Referent: Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-Genehmigungsverfahren

17.30 Ende des Veranstaltungstages 


Zweiter Veranstaltungstag: 

9.00 Störfallverordnung (12. BImSchV) - Aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht

  • Anforderungen an Sicherheitsberichte
  • Novellierung der SEVESO-II-Richtlinie

Referent: Andreas Scholz,Geschäftsfeld Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Infraserv Höchst KG, Frankfurt

12.00 Mittagspause

13.00 Anwendung der TA Lärm

  • Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Anlagenlärm
  • schalltechnische Gutachten
  • Genehmigungsverfahren

Referent: Dipl.-Physik Andreas Schütte, as Immissionsberatung,
Kelkheim

14.30 Kaffeepause

14.45 Die Einbindung der Beauftragten in den Bereich Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes

Referent: Jürgen E. Klaft, Brandschutz 2000 Consulting, Groß-Zimmern

16.15 Veranstaltungsende, Ausgabe der Zertifikate 

 

Referenten

  • Dipl.-Ing. Friedhelm Schulze, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden, Wiesbaden
  • Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-Genehmigungsverfahren
  • Andreas Scholz,Geschäftsfeld Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Infraserv Höchst KG, Frankfurt 
  • Dipl.-Physik Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim 
  • Jürgen E. Klaft, Brandschutz 2000 Consulting, Groß-Zimmern 


Teilnehmerkreis

Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte

 

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Termine & Orte

23.08.2010 - 24.08.2010
Offenbach
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06.12.2010 - 07.12.2010
Offenbach
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Web-Code:
7128

Dauer: 2-tägig
1.Tag: 10:00-17:30 Uhr
2.Tag: 09:00-16:15 Uhr

Teilnahmegebühr:
598,- EUR
zzgl. 19% MwSt.



In der Teilnahmegebühr enthalten:
Erfrischungsgetränke, Kaffee und Gebäck



WEKA Inhouse-Seminar
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Fortbildungsnachweis

Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV mit Teilnahmezertifikat!

In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)

Mit der Bahn ab € 109 zur Veranstaltung

Beratung und Anmeldung