Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte. Schwerpunkt des Lehrgangs: TA Luft

Die TA-Luft und ihre Auswirkungen auf die Praxis

Das Bundesimmissionsschutzgesetzregelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre, an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.

In der fünften Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV) werden in § 9 die Anforderungen an die Fortbildung von bestellten und angezeigten Immissionsschutzbeauftragten geregelt: "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt". Eine solche behördlich anerkannte Fortbildungsmaßnahme wird mit diesem Lehrgang angeboten.

Schwerpunkt des Fortbildungsseminars ist die Umsetzung der novellierten, ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz-Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft. Mit einer Übergangszeit von drei Monaten nach Verkündigung ist die TA Luft am 01.10.2002 in Kraft getreten.

Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden. Der Verwaltungsvorschriftsgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei Genehmigung, Betrieb und Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.

Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu-und Altanlagen eine breite Wirkung erlangt. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet das Seminar die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und, unterstützt durch die Lehrgangsunterlagen, als Multiplikatoren in ihrer Organisation zu wirken und dort die Rechts- als auch Planungssichheit zu verbessern.

In den Grundlehrgängen "Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz" und "Störfallbeauftragter" zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde muss die Beschäftigung mit der TA Luft naturgemäß relativ kurz ausfallen.

Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend, soll dieses Seminar größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im allgemeinen und der neuen TA Luft im besonderen vermitteln uns so die Fachkompetenz des Immssionsschutzbeauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen, erweitern. 


Agenda

Erster Veranstaltungstag:

Systematik und Wirkung der TA Luft, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren

10:00 Begrüßung und Einführung
Martin Jahn, Umweltinstitut Offenbach

10:15 Einführung in das aktuelle Immissionsschutzrecht, Bezüge zur TA-Luft. Stellung der TA Luft in der Rechtshierarchie

  • Regelungsinhalte
  • Begriffsbestimmungen
  • Tatsächliche Auswirkungen der TA Luft auf die Praxis in Behörden und bei Betreibern von BImSchG-Anlagen.
  • Wirkung auf die Rechtssprechung (normenkonkretisierende Wirkung, antizipiertes Sachverständigengutachten).
  • Umsetzung der Luftqualitätsrahmenrichtlinie in das BImSchG

Referent: Ralph Lemp, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden

12:00 Mittagspause

13:00 Allgemeine Grundsätze des Genehmigungs- und Anzeigeverfahrens

  • Rechtsgrundlagen:
    • BImSchG (Bundes-Immissionsgesetz)
      Genehmigung, Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, Genehmigungsvoraussetzungen, Konzentrationswirkung der Genehmigung, wesentliche Änderung, Anzeige, Erlöschen der Genehmigung
    • 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen)
      Genehmigungsgegenstand, Anlagenteile, Nebeneinrichtungen, Verfahrensarten; mit oder ohne Öffentlichkeitsbeteiligung
    • 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
      Antragsunterlagen, öffentliche Bekanntmachung, Behördenbeteiligung, Sachverständigengutachten, Erörterungstermin
    • Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Prüfung, Vorprüfung des Einzelfalls)
  • TA Luft
    • Definition und Bedeutung der verschiedenen Immissionswerte, Immissionsprognose
    • Konsequenzen der Immissionsprognose auf die Genehmigungsfähigkeit
    • Bezüge zum gebietsbezogenen Immissionsschutz
    • Anzeigeverfahren (Lehrgespräch, Darstellung der Systematik, Entscheidungsgrundlagen)
    • Diskussion von Fallbeispielen
  • Schutz vor schädlichen Umweltauswirkungen: Verhinderung bzw. die Minimierung von Emissionen
  • Anwendung der Prüfkriterien für: Gesundheitsgefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen

Referentin: Dipl.-Ing. Astrid Birk, Gewerberätin, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Frankfurt, Frankfurt am Main

17:00 Ende des Veranstaltungstages 


Zweiter Veranstaltungstag: 

9:00 Grundlagen der Nr. 4 TA Luft für Immissionsprognosen

Referent: Dipl.-Met. Axel Rühling, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe

10:15 Kaffeepause

10:30 Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft

  • Physikalische Grundlagen des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000 und des Windfeldmodells, Eingangsgrößen, mögliche Problemfälle
  • Verfügbare Programmoberflächen für AUSTAL2000
  • Darstellung und Diskussion von Fallbeispielen

11:45 Praktische Durchführung eines Beispiels am Rechner

  • Beispiel für Geruchsausbreitungsrechnung
  • Übung am Rechner (falls gewünscht)
  • Diskussion

Referent: Dipl.-Met. Axel Rühling, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe

12:30 Mittagspause

13:30 Vorsorgeanforderung und Verwaltungshandeln aus der Sicht der Überwachungsbehörde

  • Vorsorgeanforderungen i.V. mit anlagenspezifischen Regelungen
  • Messung und Überwachung der Emissionen
  • Altanlagenregelungen
  • Verwaltungshandeln

Referent: Leitender Gewerbedirektor Hans Dieter Kuhl, Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Immissionsschutz, Gießen

16:00 Ausgabe der Zertifikate 


Ihre Referenten

  • Ralph Lemp, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden
  • Dipl.-Ing. Astrid Birk, Gewerberätin, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Frankfurt, Frankfurt am Main
  • Dipl.-Met. Axel Rühling, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe
  • Leitender Gewerbedirektor Hans Dieter Kuhl, Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Immissionsschutz, Gießen


Teilnehmerkreis

Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen und alle anderen Beratenden und Verantwortlichen.

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Termine & Orte

11.10.2010 - 12.10.2010
Offenbach
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Web-Code:
7129

Dauer: 2-tägig
1.Tag: 10:00-17:00 Uhr
2.Tag: 09:00-16:00 Uhr

Teilnahmegebühr:
598,- EUR
zzgl. 19% MwSt.



In der Teilnahmegebühr enthalten:
Erfrischungsgetränke, Kaffee und Gebäck



WEKA Inhouse-Seminar
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Fortbildungsnachweis

Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV mit Teilnahmezertifikat!

In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)

Mit der Bahn ab € 109 zur Veranstaltung

Beratung und Anmeldung