Das Bundesimmissionsschutzgesetzregelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.
Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre, an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen.
In der fünften Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionschutzgesetzes (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - 5. BImSchV) werden in § 9 die Anforderungen an die Fortbildung von bestellten und angezeigten Immissionsschutzbeauftragten geregelt: "Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt". Eine solche behördlich anerkannte Fortbildungsmaßnahme wird mit diesem Lehrgang angeboten.
Schwerpunkt des Fortbildungsseminars ist die Umsetzung der novellierten, ersten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz-Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft. Mit einer Übergangszeit von drei Monaten nach Verkündigung ist die TA Luft am 01.10.2002 in Kraft getreten.
Nach § 48 BImSchG dürfen die in der TA Luft festgelegten Immissions- und Emissionswerte nicht überschritten werden. Der Verwaltungsvorschriftsgeber hat dadurch nicht nur das Vorgehen der Behörden, sondern auch Pflichten für die Betreiber konkretisiert. Immisionschutzbeauftragte werden häufig in die Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren - sei es in der Industrie oder im gewerblichen Bereich - eingebunden. Durch die Interpretation der in der TA Luft beschriebenen Verfahren zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen sowie der Prognose der Zusatzbelastungen sind sie in der Lage, den Betreiber kompetent und sicher bei Genehmigung, Betrieb und Sanierung der betreffenden Anlagen zu beraten.
Die novellierte Technische Anleitung Luft hat durch veränderte Anforderungen an Neu-und Altanlagen eine breite Wirkung erlangt. Allen, die von den neuen Regelungen direkt oder indirekt betroffen sind, bietet das Seminar die Möglichkeit, ihr Wissen zu aktualisieren und, unterstützt durch die Lehrgangsunterlagen, als Multiplikatoren in ihrer Organisation zu wirken und dort die Rechts- als auch Planungssichheit zu verbessern.
In den Grundlehrgängen "Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz" und "Störfallbeauftragter" zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde muss die Beschäftigung mit der TA Luft naturgemäß relativ kurz ausfallen.
Der Bedeutung der TA Luft Rechnung tragend, soll dieses Seminar größere Sicherheit im Umgang mit dem BImschG im allgemeinen und der neuen TA Luft im besonderen vermitteln uns so die Fachkompetenz des Immssionsschutzbeauftragten, aber auch des Störfallbeauftragten und aller anderen Beratenden und Verantwortlichen, erweitern.
Erster Veranstaltungstag:
Systematik und Wirkung der TA Luft, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
10:00 Begrüßung und Einführung
Martin Jahn, Umweltinstitut Offenbach
10:15 Einführung in das aktuelle Immissionsschutzrecht, Bezüge zur TA-Luft. Stellung der TA Luft in der Rechtshierarchie
Referent: Ralph Lemp, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden
12:00 Mittagspause
13:00 Allgemeine Grundsätze des Genehmigungs- und Anzeigeverfahrens
Referentin: Dipl.-Ing. Astrid Birk, Gewerberätin, Regierungspräsidium Darmstadt, Abt. Umwelt Frankfurt, Frankfurt am Main
17:00 Ende des Veranstaltungstages
Zweiter Veranstaltungstag:
9:00 Grundlagen der Nr. 4 TA Luft für Immissionsprognosen
Referent: Dipl.-Met. Axel Rühling, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe
10:15 Kaffeepause
10:30 Ausbreitungsrechnung nach Anhang 3 der TA Luft
11:45 Praktische Durchführung eines Beispiels am Rechner
Referent: Dipl.-Met. Axel Rühling, Ingenieurbüro Lohmeyer, Karlsruhe
12:30 Mittagspause
13:30 Vorsorgeanforderung und Verwaltungshandeln aus der Sicht der Überwachungsbehörde
Referent: Leitender Gewerbedirektor Hans Dieter Kuhl, Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Immissionsschutz, Gießen
16:00 Ausgabe der Zertifikate
Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen und alle anderen Beratenden und Verantwortlichen.
11.10.2010 - 12.10.2010
Offenbach
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Web-Code:
7129
Dauer: 2-tägig
1.Tag: 10:00-17:00 Uhr
2.Tag: 09:00-16:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
598,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV mit Teilnahmezertifikat!
Umweltinstitut Offenbach (UIO)