Ob Industrie-, Handwerks- oder Servicebetrieb, ob Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, ob Instandhaltung oder Kundendienst: Überall fallen elektrotechnische Tätigkeiten an – die grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden dürfen. Doch die Praxis sieht anders aus. Mitarbeiter verschiedenster Fachrichtungen sind heute mit solchen Tätigkeiten betraut.
Deshalb wurde inzwischen der Begriff „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ in die Durchführungsanweisung zu § 2 der UVV (BGV A3) aufgenommen. Nähere Erläuterungen sind in der Handwerksordnung (§ 5) und in der BGG 944 enthalten.
Alle Vorschriften fordern jedoch eine Ausbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ und den entsprechenden Ausbildungsnachweis.
Absolvieren Sie diesen Aufbaulehrgang als EuP: Nach nur drei Tagen und erfolgreichem Abschluss haben Sie Ihre Qualifikation bereits in der Tasche!
Michael Lochthofen
MEBEDO GmbH, Koblenz Fachdozent für Elektrotechnik
Mirko Engert,
MEBEDO GmbH, Koblenz Fachdozent für Elektrotechnik
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) in Industrie-, Handwerks- und Servicebetrieben, z.B. Servicetechniker, Monteure, Instandhalter aus dem Bereich der Mechanik, Mitarbeiter mit Rufbereitschaft, Facility Manager, Haustechniker
07.09.2010 - 09.09.2010
Offenbach
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Web-Code:
6306
Dauer: 3-tägig
Teilnahmegebühr:
990,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaulehrgang:
Ausbildung als elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) mit anerkanntem Qualifikationsnachweis nach § 3 Abs. 1 BGV A3, § 7 BGV A1 und Abs. 4.3 VDE 1000-10!
Abschluss mit anerkanntem Zertifikat!