Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat  

Lernen Sie, die Balance zwischen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Haftung zu halten!

Fast täglich berichten die Medien von "Heuschrecken", ausländischen Investoren, überzogenen Managergehältern und spektakulären Haftungsprozessen. Immer handelt es sich um die Unternehmenspolitik von Kapitalgesellschaften, deren Profitstreben keine Grenzen zu haben scheint. Spielen die Arbeitnehmerinteressen dabei überhaupt noch eine Rolle oder geht es wirklich nur noch um den schnöden Mammon? Hier sind Sie angesprochen, denn: Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat stehen Sie der Belegschaft gegenüber in der Pflicht. Dieser großen Verantwortung können Sie nur mit fundiertem Wissen gerecht werden.

In diesem Seminar lernen Sie von einem Spezialisten auf diesem Gebiet alles Wichtige zum großen Thema "Unternehmensmitbestimmung". Damit können Sie die Aufgaben in Ihrem schwierigen Amt umsichtig und kompetent wahrnehmen.

 

Ihr Nutzen

  • Sie kennen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat und sind optimal auf Ihre Aufgabe vorbereitet.
  • Sie erhalten viele praktische Tipps für die Gestaltung Ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat.
  • Sie wissen, wie Sie geschickt mit anderen Gremien zusammenarbeiten, um gemeinsam ans Ziel zu kommen.
  • Sie meistern den Spagat zwischen Aufsichts- und Betriebsrat.
  • Sie sind geübt im Umgang mit dem Aktien- und GmbH-Gesetz und können auftretende Probleme schneller lösen.

 

Die Schwerpunkte

  • Einführung in die Mitbestimmung
    - Anwendungs- und Geltungsbereich von Mitbestimmungs-/Drittelbeteiligungsgesetz
    - Begriffe Unternehmen - Konzern
    - Aufgaben des Arbeitsdirektors
    - Gesellschaftsvertrag, Satzung
    - Abführungsregelungen
  • Stellung und Aufgaben der Arbeitnehmervertreter im AR
    - Überwachung von Geschäftsleitung/Vorstand
    - Informationspflicht des Vorstands
    - Kontrollaufgaben
    - Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss, Gewerkschaften, Belegschaft, Geschäftsleitung, Gesellschafterversammlung
    - Rechtliche Grenzen, Haftung
    - Absicherung von Vermögensschäden
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmervertreter im AR
    - Bestellung des Geschäftsführers/Vorstands
    - Überwachung und Beratung der gesetzlichen Vertreter
    - Berichtspflicht des AR-Vorsitzenden
    - Verschwiegenheitspflicht
    - Einsichtsrecht
    - Feststellung des Jahresabschlusses
    - Ersatz von Aufwendungen, Vergütung, Arbeitszeit
    - Schutz vor Benachteiligung
  • Errichtung von Ausschüssen
    - Personalausschuss, weitere Ausschüsse
  • Durchführung und Organisation von Sitzungen
    - Einberufung, Beschlüsse
    - Niederschriften
    - Rolle des AR in der Hauptversammlung / Gesellschafterversammlung

 

Ihr Referent

Sebastian Rohrbach
ist in der Kanzlei "Rohrbach & Partner Rechtsanwälte" in Köln tätig. Seit zehn Jahren ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten. Ebenso lange Erfahrung hat er als Referent für Arbeitsrecht.

 

Teilnehmerkreis

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bislang keine oder kaum Kenntnisse auf diesem Gebiet besitzen 

 



Weitere Veranstaltungen dieses Referenten

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Termine & Orte

02.11.2010 - 05.11.2010
Hamburg
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Web-Code:
1848

Dauer: 4-tägig
1. Tag: 14:00-17:00 Uhr
2.-3. Tag: 09:00-17:00 Uhr
4. Tag: 09:00-12:00 Uhr

Teilnahmegebühr:
990,- EUR
zzgl. 19% MwSt.

und Hotelleistungen



In der Teilnahmegebühr enthalten:
Abendprogramm



Kleine Gruppen, großer Lerneffekt:
maximal 20 Teilnehmer.

 


WEKA Inhouse-Seminar
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Hinweis

Die vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit der Arbeitnehmer-
vertreter im Aufsichtsrat er-
forderlich. Wegen der Eigen-
verantwortlichkeit des Amts ist kein Beschluss/keine Zustim-
mung des Aufsichtsrats/des Unternehmens nötig. 

Gratis

Arbeitsunterlage für die Teilnehmer: WEKA "Kurzkom-mentar für Interessenvertreter" mit umfangreicher Gesetzessammlung auf CD-ROM!

Mit der Bahn ab € 109 zur Veranstaltung

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