Fast täglich berichten die Medien von "Heuschrecken", ausländischen Investoren, überzogenen Managergehältern und spektakulären Haftungsprozessen. Immer handelt es sich um die Unternehmenspolitik von Kapitalgesellschaften, deren Profitstreben keine Grenzen zu haben scheint. Spielen die Arbeitnehmerinteressen dabei überhaupt noch eine Rolle oder geht es wirklich nur noch um den schnöden Mammon? Hier sind Sie angesprochen, denn: Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat stehen Sie der Belegschaft gegenüber in der Pflicht. Dieser großen Verantwortung können Sie nur mit fundiertem Wissen gerecht werden.
In diesem Seminar lernen Sie von einem Spezialisten auf diesem Gebiet alles Wichtige zum großen Thema "Unternehmensmitbestimmung". Damit können Sie die Aufgaben in Ihrem schwierigen Amt umsichtig und kompetent wahrnehmen.
Sebastian Rohrbach
ist in der Kanzlei "Rohrbach & Partner Rechtsanwälte" in Köln tätig. Seit zehn Jahren ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten. Ebenso lange Erfahrung hat er als Referent für Arbeitsrecht.
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bislang keine oder kaum Kenntnisse auf diesem Gebiet besitzen
02.11.2010 - 05.11.2010
Hamburg
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Web-Code:
1848
Dauer: 4-tägig
1. Tag: 14:00-17:00 Uhr
2.-3. Tag: 09:00-17:00 Uhr
4. Tag: 09:00-12:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
990,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
| und Hotelleistungen
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WEKA Inhouse-Seminar
anfragen
Die vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit der Arbeitnehmer-
vertreter im Aufsichtsrat er-
forderlich. Wegen der Eigen-
verantwortlichkeit des Amts ist kein Beschluss/keine Zustim-
mung des Aufsichtsrats/des Unternehmens nötig.
Arbeitsunterlage für die Teilnehmer: WEKA "Kurzkom-mentar für Interessenvertreter" mit umfangreicher Gesetzessammlung auf CD-ROM!